Logo

Vorsicht beim Silvester-Feuerwerk zum Jahreswechsel Abbrennen an historischen Gebäuden, Kirchen, Krankenhäusern und Fachwerkhäuser verboten

Wegen nicht sachgemäßen Abbrennens von Feuerwerkskörper während des Silvesterfeuerwerks und fehlende Sicherheitsabstände kommt es bedauerlicherweise alljährlich zu großen Schäden. Darauf hat der Gesetzgeber reagiert. Durch das Vierte Änderungsgesetz zum Sprengstoffgesetz wurde § 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz geändert.

Danach ist aus Lärmschutzgründen verboten, in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Feuerwerkskörper abzubrennen. Seit dem 01. Oktober 2009 ist aus Gründen des Brandschutzes auch generell verboten, Feuerwerkskörper aller Kategorien in der unmittelbaren Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern abzubrennen. Durch Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport wurde der unbestimmte Rechtsbegriff „in unmittelbarer Nähe“ konkretisiert. Danach ist beim Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2, in diese Kategorie fällt auch das üblicherweise erhältliche Silvesterfeuerwerk, ein Sicherheitsabstand von acht Meter zu Fachwerkhäusern einzuhalten.

Sicherheitsabstand und –vorschriften

Fulda hat eine historisch geprägte Altstadt mit engen Gassen und eine größere Zahl von Fachwerkhäusern. Aufgrund der engen Straßen und Gassen kann insbesondere in der Altstadt der vorgeschriebene Sicherheitsabstand von acht Meter zu den Fachwerkhäusern nicht eingehalten werden, so dass an diesen Stellen, aber auch außerhalb der Altstadt, wenn der Sicherheitsabstand ebenfalls nicht eingehalten werden kann, keine pyrotechnischen Gegenstände abgebrannt werden dürfen. Feuerwerkskörper können aufgrund der Brenndauer und der Temperaturen sehr leicht Brände auslösen, wenn diese beispielsweise durch lose Ziegeln oder Dachluken in Gebäude geraten.

„Der Domplatz wird abgesperrt, so dass ein Abbrennen von Silvesterfeuerwerken dort nicht gestattet ist. Im Barockviertel sowie der Altstadt ist ein Abbrennen ebenfalls nicht gestattet“, erklärt Bürgermeister Dag Wehner, der die Bürgerinnen und Bürger aufruft, „sich vernünftig zu verhalten und mit Feuerwerkskörpern vorsichtig umzugehen. Damit steht sowohl für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Einsatzkräfte eine ruhige Silvesternacht nichts entgegen.“  Bürgermeister Wehner erinnert in diesem Zusammenhang an den Brand des rechten Turms des Fuldaer Doms 1905. Ausgelöst wurde er damals von einem Feuerwerk anlässlich des 1150-jährigen Bonifatiusjubiläums.

Neben den Sicherheitsabstände beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern sind die weitere Veröffentlichungen der zuständigen Fachbehörden und den Regierungspräsidien sowie die allgemeinen Sicherheitsvorschriften, die Unfallverhütungsvorschriften und die Hinweise der Hersteller auf den Verpackungen zu beachten.

Verstöße gegen die Sprengstoffverordnung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Categories:

Alle Nachrichten