Grüner Themenschwerpunkt „Verkehr“ zur Kommunalwahl am 6.3.2016
Bei der Pflasterung der Straße Altstadt musste sich die Stadt gegenüber dem Land Hessen verpflichten, bis 2019 auf die dauerhafte oder auch temporäre Sperrung dieser Straße zu verzichten. Nach Ablauf dieser Frist sollte die historische Stadt sonntags autofrei werden. Mit dem Wegfall des Durchgangsverkehrs wäre für Bewohner und Touristen, vor allem für die Kinder, ein Stück Sicherheit und Lebensqualität gewonnen.
Vorhandene Tempo 30 – Zonen müssen endlich konsequent umgesetzt werden. Dazu gehört auch die Vorfahrtsregelung rechts vor links. Nur dann wird langsamer gefahren und die Verkehrssicherheit erhöht. Dazu gehören auch permanente Geschwindigkeitsmessungen an wechselnden Standorten.
Die Verkehrsbelastung von Büches und Orleshausen ist immens. Umgehungsstraßen lösen aber keine Probleme. Ein Nachtfahrverbot für den Lkw-Durchgangsverkehr wäre dagegen ein erster Schritt zur Minimierung des Verkehrsaufkommens. Die eventuelle Umgehung von Orleshausen würde neben großem Flächenverbrauch aller Erfahrung nach noch mehr Autos anziehen und damit die Belastung des Balser-Kreisels weiter verstärken. Jede weitere Versiegelung der Auen mindert zudem vorbeugenden Hochwasserschutz durch Verlust an Retentionsraum.
Dem Ausbau von Fahrradwegen kommt eine zentrale Bedeutung zu. Feldwege zu nutzen und Touren entsprechend auszuweisen statt neue High-Tech-Asphaltpisten für teures Geld in die Landschaft zu planieren lässt eine schnelle Realisierung zu. Die Weiterführung der „Hohen Straße“ (Reffenstraße) durch den Büdinger Wald als Teil eines europäischen Fernradwanderwegs steht zwingend auf der touristischen Tagesordnung.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 80 zwischen Rinderbügen und dem Hammer würde die Gefahr von Wildunfällen deutlich senken. Die teils unübersichtliche Strecke in einen besseren Zustand zu versetzen, wie es Pro Vernunft fordert, würde die Verkehrssicherheit nicht erhöhen. Neuer Asphalt wäre eher eine Aufforderung zu höheren Geschwindigkeiten. Zudem ist die L 3010 eine Landesstraße, deren Sanierung nicht in den Aufgabenbereich der Stadt fällt.