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Ärztliche Behandlungsfehler: Fast 300 Verdachtsfälle bei der TK in Hessen

292 hessische Versicherte haben im letzten Jahr bei der Techniker Krankenkasse (TK) einen Verdacht auf einen Behandlungsfehler gemeldet. Bundesweit hat die TK 3.275 vermutete Behandlungsfehler ihrer Versicherten registriert. Mehr als die Hälfte der Vorwürfe bezieht sich auf Fehler bei Operationen oder es wurde eine falsche Diagnose gestellt. Die Verdachtsfälle betrafen am häufigsten den chirurgischen Bereich (1.204 Fälle), zahnmedizinische Fälle (387), Orthopäden (194) und Allgemeinmediziner (192).

Für Patienten ist ein Behandlungsfehler oftmals nur schwer zu erkennen. „Viele Patienten können schlichtweg nicht einschätzen und unterscheiden, ob ihre Krankheit schicksalhaft verläuft oder ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Daher entpuppt sich nicht jeder Verdachtsfall tatsächlich als Behandlungsfehler, aber wir vermuten auch zusätzlich zu den gemeldeten Fällen eine hohe Dunkelziffer“, sagt Christian Soltau, Experte für Medizinrecht bei der TK.

„Es ist eine Verpflichtung und Herausforderung für alle, die im Gesundheitswesen arbeiten, Behandlungsfehler zu vermeiden. Jeder einzelne Fehler ist einer zu viel „, sagt Dr. Barbara Voß, Leiterin der TK-Landesvertretung in Hessen. Da die moderne Medizin immer komplexer und leistungsfähiger wird, bestehe jedoch das Risiko immer neuer Fehlerquellen. Umso wichtiger ist es aus Sicht der TK, die Sicherheitskultur im Gesundheitswesen weiter auszubauen. „Vielfach steht bei Fehlern immer noch die Frage im Mittelpunkt, wer einen Fehler gemacht hat. Viel wichtiger ist aber die Frage, was den Fehler verursacht hat und wie er zukünftig vermieden werden kann. Werden die richtigen Konsequenzen aus Fehlern gezogen, können Patienten besser und sicherer versorgt werden“, so Dr. Voß.

Die TK empfiehlt Versicherten, die einen Behandlungsfehler vermuten, hierüber zunächst mit ihrem behandelnden Arzt zu sprechen. Über die weitere Vorgehensweise können sich die Betroffenen dann von ihrer Krankenkasse beraten lassen. Die Klärung von Behandlungsfehler-Vorwürfen ist ein in der Regel zeitaufwändiges, komplexes und oft auch schwieriges Verfahren. Alleine von der Anforderung aller notwendigen medizinischen Unterlagen bis zum Erstellen eines erforderlichen Gutachtens können mehrere Monate verstreichen. Häufig müssen die Betroffenen mehrere Jahre warten, bis klar ist, ob sie Schadenersatz erhalten. Aus Sicht der TK müssen die Verfahren viel schneller abgewickelt und die Betroffenen frühzeitig entschädigt werden, da in schweren Fällen Versicherte nach einem Behandlungsfehler nicht mehr arbeiten können und dadurch in ihrer finanziellen Existenz bedroht sind.

Hintergrund
Die TK unterstützt ihre Versicherten bei Fragen zu Behandlungsfehlern unter der Telefonnummer 0385 – 77885970 oder per E-Mail unter behandlungsfehler@tk.de. Betroffene können auch den Online-Lotsen auf der Internetseite der TK (www.tk.de, Webcode 132622) nutzen.

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Gesundheit & Medizin