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Schadensfall Kapitalanlage: Insolvenzantrag bei German Pellets – Verbraucherzentrale Hessen berät betroffene Anleger

Der Hersteller von Holzbrennstoffen German Pellets GmbH hat am gestrigen Mittwoch beim Amtsgericht Schwerin einen Insolvenzantrag gestellt. Fünf Tage zuvor hatte das Unternehmen über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bekannt gegeben, dass unter bestimmten Umständen seine Zahlungsfähigkeit im Zusammenhang mit einer Millionen-Anleihe erheblich beeinträchtigt sein könnte. Die Verbraucherzentrale Hessen weist generell auf die erheblichen Risiken von Anlageprodukten des Grauen Kapitalmarkts und ihre Beratungsangebote diesbezüglich hin.

Die BaFin-Information ist eine Konsequenz aus dem neuen § 11a des Vermögensanlagengesetzes. Seit Mitte 2015 schreibt das Gesetz vor, dass jeder wichtige neue Umstand, der die Verpflichtungen des Unternehmens gegenüber den Anlegern betrifft, zu veröffentlichen ist. „Die Neufassung des Gesetzes an diesem Punkt zeigt erstmals Wirkung – kann aber eine Insolvenz nicht verhindern“, sagt Brigitte Mayer, Finanzexpertin bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Betroffene Anleger von German Pellets können sich bezüglich ihres weiteren Vorgehens von der Verbraucherzentrale Hessen beraten lassen.“

Im Rahmen des Projekts Marktwächter Finanzen beobachtet die Verbraucherzentrale Hessen den Grauen Kapitalmarkt intensiv und hat dabei ein Auge darauf, dass die Verbraucher korrekt informiert werden. Die Kontrolle des Grauen Kapitalmarkts geht den Verbraucherschützern aber an vielen Punkten noch nicht weit genug. So unterlägen zum Beispiel einige der derzeit im Grauen Kapitalmarkt üblichen Anlageformen keiner besonderen Regulierung.

Rat und Tat durch die Verbraucherzentrale
Ob Genussrecht, Beteiligung oder Nachrangdarlehen – Verbraucher können sich von der Verbraucherzentrale Hessen zu ihrer Kapitalanlage rechtlich beraten lassen. Fachleute sichten die Verträge und prüfen, unter welchen Umständen diese abgeschlossen wurden und ob man sie kündigen kann. Geprüft wird auch, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Wenn die Aussicht besteht, die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln, unternimmt die Verbraucherzentrale einen Vermittlungsversuch und führt den Schriftwechsel mit dem Vertragspartner. Auch vor Abschluss eines Kapitalanlagevertrages bietet die Verbraucherzentrale unabhängigen Rat.

Ergänzende Informationen für Verbraucher:

•       Die Verbraucherzentrale Hessen bietet persönliche Beratungen zu Gelanlage/Altersvorsorge oder Kapitalanlage-Schadensfällen an. Eine Terminvereinbarung am hessenweiten Servicetelefon ist erforderlich. Weitere Informationen unter: www.verbraucher.de/geldanlageberatung oder  www.verbraucher.de/Schadensfall-Kapitalanlage .

•       Hessenweites Servicetelefon (069) 97 20 10 – 900. Informationen über alle Beratungs- und Seminarangebote sowie die Öffnungszeiten der Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen; Terminvereinbarung möglich. Keine Beratung!

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