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Einheitliche Behördennummer – 115 wird auch in Hünfeld Thema

Die Stadt Hünfeld befasst sich mit der einheitlichen Behördenrufnummer 115 in Kooperation mit dem Landkreis Fulda. Darüber beriet der Magistrat der Stadt Hünfeld nach Angaben von Bürgermeister Stefan Schwenk in seiner jüngsten Sitzung.

Bei der Teilnahme an dieser einheitlichen Behördennummer strebt die Stadt eine Kooperation mit dem Landkreis Fulda an. Dazu soll es zu Beginn der nächsten Stadtverordnetenversammlung am 24. Februar eine Information an die Mandatsträger durch einen verantwortlichen Mitarbeiter der Kreisverwaltung geben.

Der Landkreis hatte ein neues Sachgebiet „Bürgerservice“ eingerichtet, dessen Aufgabe es unter anderem sein soll, eingehende Telefonanfragen zu beantworten, Termine bei Sachbearbeitern zu vereinbaren und die Bürger umfassend zu beraten. Das geht weit über das bisherige Leistungsspektrum einer Telefonvermittlung hinaus. Dazu müssen die Mitarbeiter dieses Servicebüros auf umfangreiche Daten auch von den Kooperationspartnern zugreifen können. Zu den Informationen gehören die am häufigsten nachgefragten Behördendienstleitungen, beispielsweise im Bereich der Kfz-Zulassung, Steuern, Personalausweis oder Führerschein. Die Servicenummer 115 soll durchgehend montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr zur Verfügung stehen. Schon bisher steht die einheitliche Behördennummer 115 Bürgerinnen und Bürgern aus dem Landkreis Fulda zur Verfügung, allerdings werden die Anrufe gegenwärtig noch in Kassel entgegengenommen. Dort liegen jedoch keine detaillierten Informationen vor, die eine gute Qualität der Auskünfte gewährleisten können. Deshalb strebt der Landkreis in Kooperation mit den Kommunen die Schaffung dieses Serviceangebotes vor Ort an. Für kleinere Städte und Gemeinden wäre eine eigene Einrichtung einer Behördennummer 115 aufgrund der hohen Anforderungen und Standards, die erfüllt werden müssten, zu aufwendig. Deshalb sei die Stadt dem Landkreis Fulda sehr dankbar, betont Bürgermeister Schwenk, dass dazu durch den Kreis ein Servicecenter eingerichtet werden solle. Dazu ist es jedoch erforderlich, dass die teilnehmenden Städte und Gemeinden dem Landkreis die entsprechenden Informationen zur Verfügung stellen. Schwenk sieht in diesem Angebot des Kreises auch eine Entlastung für die Städte und Gemeinden, wenn solche Anfragen künftig zentral beantwortet werden könnten.

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