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230 Millionen Euro für bezahlbaren Wohnraum – Im Kommunalinvestitionsprogramm stehen Förderdarlehen bereit/ Anmeldung bis 15. April 2016

„Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist aktuell eine der größten Herausforderungen. Mit dem Kommunalinvestitionsprogramm KIP unterstützen wir gleichberechtigt Kommunen im ländlichen Raum und im Ballungsraum bei dieser wichtigen Aufgabe“, so Wohnungsbauministerin Priska Hinz. Für den Programmteil „Wohnen“ stehen insgesamt 230 Millionen Euro Kapitalmarktdarlehen der WIBank zur Verfügung. Für die Darlehen mit 30-jähriger Laufzeit bürgt das Land Hessen. In den ersten 15 Jahren trägt das Land die Zinsen.

„Das Programm bietet den Kommunen eine wichtige Hilfe, um den dringend benötigten Wohnraum schnell zu schaffen“, erklärte Ministerin Hinz. In den nach dem KIP geförderten Wohnungen sind auch Flüchtlinge bereits vor Abschluss des Anerkennungsverfahrens wohnberechtigt. „Das Programm ermöglicht es, Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge beispielsweise durch den Umbau eines zuvor nicht als Wohnraum genutzten Gebäudes zu schaffen. Wenn beispielsweise ein altes Hotel umgebaut wird. Voraussetzung ist, dass es auch dauerhaft als Wohnraum nutzbar bleibt“, so die Ministerin.

Die Förderung kann für den Bau neuer Wohnungen, die Modernisierung von Mietwohnungen, die Herrichtung von Wohn- und Nichtwohngebäuden zur dauerhaften Nutzung als Wohnraum und den Erwerb von Nichtwohngebäuden durch Kommunen mit dem Ziel der dauerhaften Nutzung als Wohnraum beantragt werden. Das Programm richtet sich an Kommunen oder an „kommunalersetzende Maßnahmenträger“, also insbesondere Wohnungsunternehmen.

Um eine zügige Umsetzung bereits geplanter Maßnahmen zu ermöglichen und gleichzeitig Mittel für künftige Maßnahmen bereit zu halten, werden die Darlehen in mehreren Tranchen bereitgestellt.

Für die erste Tranche sind Anmeldungen bereits jetzt möglich. Ein Aufruf zur Anmeldung von Bauvorhaben für das Programm wurde an die Wohnungsbauförderungsstellen des Landes versendet. Maßnahmenträger haben die Möglichkeit, Bauvorhaben für eine Förderung über die Wohnungsbauförderungsstellen bis spätestens 15. April 2016 anzumelden.

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