Logo

Vorbereitungen für Kommunalwahlen laufen auf Hochtouren

Am 6. März werden in ganz Hessen die Kreistage, Stadtverordneten-versammlungen, Gemeindevertretungen und Ortsbeiräte neu gewählt. In Ebersburg findet zusätzlich die Bürgermeisterwahl statt. Die Parteien und Kandidaten haben die Schlussetappe ihrer Bemühungen um die Stimmen der Wählerinnen und Wähler eingeläutet. Und auch bei den mit dem Urnengang befassten Stellen und Behörden werden letzte Vorbereitungen für die Kommunalwahlen in acht Tagen getroffen.

Für die ordnungsgemäße Durchführung von Wahlen sind im Landkreis Fulda das Kreiswahlbüro sowie die Wahlämter in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen zuständig. Das Kreiswahlbüro ist als Sachgebiet dem Fachdienst Kommunalaufsicht, Wahlen und Gefahrenabwehr der Kreisverwaltung zugeordnet. Der Fachdienst wird von Norbert Huder geleitet, der auch als Kreiswahlleiter fungiert und von Judith Hofmann als Sachbearbeiterin sowie von IT-Mitarbeiter Michael Schmitt aus dem Fachdienst Informationstechnik maßgeblich unterstützt wird.

Das Kreiswahlbüro arbeitet dem Kreiswahlausschuss zu, in dem die Parteien entsprechend ihrem Stärkeverhältnis vertreten sind. In seiner Sitzung am 8. Januar hat der Kreiswahlausschuss die eingereichten Wahlvorschläge für die Kreistagswahl geprüft und acht Wahlvorschläge mit 425 Bewerbern, davon 128 Frauen, zugelassen. (2011 waren es sieben Wahlvorschläge.) Nach der Wahl tritt das Gremium am 18. März erneut zusammen, um die Niederschriften aus den 328 Wahlbezirken zu prüfen und das endgültige Wahlergebnis festzustellen.

Bei der letzten Kreistagswahl vor fünf Jahren erhielten die CDU 53,0 Prozent der gültigen Stimmen, die SPD 19,1 Prozent, Bündnis 90/Die Grünen 14,4 Prozent, die CWE 6,3 Prozent, die FDP 3,7 Prozent, die Linke.Offene Liste 1,9 Prozent und die Republikaner 1,7 Prozent. Die Wahlbeteiligung lag bei 51,2 Prozent. Aufgrund des Stimmenergebnisses entfielen von den 81 Kreistagssitzen 43 auf die CDU, 15 auf die SPD, 12 auf Bündnis 90/Die Grünen, 5 auf die CWE, 3 auf die FDP und 2 Sitze auf die Linke.Offene Liste sowie 1 Sitz auf die Republikaner.

Nach einem erfolgreichen Probelauf am Dienstag und Mittwoch, bei dem noch einmal die Datenübertragungswege getestet wurden, ist das Kreiswahlbüro jetzt mit der Organisation des Wahlsonntags im Fuldaer Landratsamt beschäftigt. Dort laufen die Ergebnisse nach Schließung der Wahllokale und der Auszählung der Listenstimmen in den Städten und Gemeinden zusammen und werden durch den Kreiswahlleiter für die Veröffentlichung freigegeben. Anschließend erfolgt ab 19 Uhr die Präsentation in den Sitzungsräumen des Kreishauses.

Bei den Ergebnissen, die unmittelbar nach Freigabe durch den Kreiswahlleiter auch im Internet unter www.landkreis-fulda.de oder www.statistik-hessen.de sowie über die App „Wahlportal“ abrufbar sind, handelt es sich um Trendergebnisse. Der Grund ist die seit den Kommunalwahlen 2001 bestehende Möglichkeit des Panaschierens und Kumulierens (siehe Infokasten). Dies hat zur Folge, dass am Wahlabend lediglich die Stimmzettel ausgezählt werden, bei denen ein Wahlvorschlag angekreuzt ist und keine Bewerberstimmen vergeben wurden.

Das Trendergebnis für die Kreistagswahl ist bei den letzten Kommunalwahlen nur geringfügig vom endgültigen Ergebnis abgewichen. Das dürfte auch dieses Mal der Fall sein. Hingegen sind bei den Gemeindewahlen deutlichere Verschiebungen zu erwarten, weil hier erfahrungsgemäß stärker kumuliert und panaschiert wird. Zur Auswertung der Bewerberstimmen werden am Montag nach der Wahl eigene Auszählungswahlvorstände gebildet. Norbert Huder hofft, am Dienstagnachmittag das vorläufige Kreiswahlergebnis mitteilen zu können.

Info
Jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind. Wenn ein Wahlvorschlag in der Kopfzeile angekreuzt wird, geht das gesamte Stimmenkontingent an die Bewerber dieser Liste. Pro Bewerber sind bis zu drei Stimmen möglich (Stimmenhäufung=Kumulieren). Es können auch Streichungen vorgenommen und Stimmen an Bewerber aus verschiedenen Wahlvorschlägen verteilt werden (Stimmenmischung=Panaschieren). Insgesamt dürfen aber nur so viele Stimmen vergeben werden, wie Sitze zu verteilen sind, sonst ist der Wahlzettel ungültig.

Categories:

Alle Nachrichten