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Widerrufs-Joker für Immobilienkreditverträge 
endet am 21. Juni 2016

Bei vielen Immobilienkreditverträgen sind die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft und können deshalb vom Kreditnehmer widerrufen werden – und das noch Jahre später. Gerade in der aktuellen Phase historisch niedriger Zinsen, kann es sich lohnen, den „Widerrufsjoker“ zu ziehen. Doch die Zeit rennt: Das Widerrufsrecht für bestehende Immobilienkreditverträge endet am 21. Juni 2016.
Die Neuregelung des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie, das der Bundestag vor wenigen Tagen beschlossen hat, enthält unter anderem Änderungen zum Widerrufsrecht. Danach können Darlehensnehmer, die zwischen 2002 und 2010 einen Immobilienkreditvertrag geschlossen haben, diesen nur noch knapp vier Monate lang, nämlich nur noch bis zum 21.06.2016 widerrufen. Viele dieser Verträge enthalten jedoch Widerrufsbelehrungen, die den gesetzlichen Anforderungen nicht standhalten. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen hatten bislang ein unbefristetes Widerrufrecht zur Folge. Viele Darlehensnehmer können so aus ihren Altverträgen aussteigen und zum Teil tausende Euro sparen. Denn die weitere Finanzierung kann dann zu den aktuell niedrigen Zinsen erfolgen, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zu leisten ist.

Aber die Zeit rennt: In Ansehung der kurzen Frist sollten Darlehensnehmer umgehend prüfen lassen, ob die Widerrufsbelehrung auch in ihren Verträgen fehlerhaft ist. „Die vom Gesetz vorgegebene Frist setzt die Kreditnehmer unangemessen unter Zeitdruck“, sagt Dr. Michael Dettelbacher, Abteilungsleiter Verbraucherrecht und Verbraucherpolitik bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Wer überlegt, zu widerrufen, braucht im Einzelfall eine fundierte Beratung zu den tatsächlichen Chancen und den rechtlichen sowie wirtschaftlichen Folgen eines solchen Widerrufs. Hierfür muss ausreichend Zeit zur Verfügung stehen“, so Dettelbacher weiter.

Die Verbraucherzentrale Hessen hat in den vergangenen Jahren tausende Kreditverträge auf fehlerhafte Belehrungen hin überprüft und bietet die Prüfung der Widerrufsbelehrung weiterhin an. Es wird ein schriftliches Prüfungsergebnis mit einem Hinweis zu den Erfolgsaussichten der Rechtsdurchsetzung erstellt. Allerdings sollten sich die Darlehensnehmer beeilen: Da die sorgfältige Prüfung der Dokumente Zeit braucht, sollten die Prüfungsanfragen alsbald bei der Verbraucherzentrale Hessen gestellt werden.

Das hierzu notwendige Auftragsformular sowie weitere Hinweise können unter folgender Adresse abgerufen werden, www.verbraucher.de. Bitte dort das Stichwort   Prüfung der Widerrufsbelehrung  bei Immobilienkrediten eingeben. Die Prüfung kostet 70 € pro Kreditvertrag.

Ergänzende Informationen für Verbraucher:

  • Telefonische Beratung der Verbraucherzentrale Hessen zur Baufinanzierung dienstags 10 bis14 Uhr unter 0900 1 972011. 1,75 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz; Mobilfunkpreise können abweichen.
  • Die anbieterunabhängige Baufinanzierungsberatung der Verbraucherzentrale Hessen für Kauf- und Bauwillige kostet 150 €. Kürzere Beratungen zu bestehenden Finanzierungen kosten 25 € pro 15 Minuten. Terminvereinbarung montags bis donnerstags 10 bis 16 und freitags von 10 bis 15 Uhr unter (069) 972010-900.
  • Die Überprüfung der Vorfälligkeitsentschädigung  kostet pro Vertrag 70 €. Details auf www.verbraucher.de/vorfaelligkeit.
    Weitere Informationen unter www.verbraucher.de/Baufinanzierung.
  • Ein wöchentlich aktualisierter Hypothekenzinsvergleich kann für 5 € plus 2 € Versandkosten bei der Verbraucherzentrale Hessen bestellt werden über http://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/DE-HE/hypothekenzinsvergleich oder ratgeber@verbraucher.de.
  • Hessenweites Servicetelefon (069) 97 20 10 – 900.  Informationen über das Beratungs- und Seminarangebot sowie die Öffnungszeiten der Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen; Terminvereinbarung möglich. Keine Beratung!
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