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Die Haftpflichtversicherung – gründlich informiert, besser versichert

Eine private Haftpflichtversicherung zählt in Deutschland zu den wichtigsten Policen. Denn wer hierzulande einen Schaden verschuldet oder verursacht, haftet dafür selbst – unbegrenzt. Dabei ist es egal, welcher Art dieser Schaden ist. Es kann sich beispielsweise um einen Personen- oder Sachschaden handeln, aber auch Vertragsverletzungen oder Schäden infolge einer Straftat können darüber versichert werden. Schüttet man also versehentlich den Inhalt seines Glases über einen Laptop, tritt auf die Brille eines Kollegen, stößt das Fahrrad des Nachbarn unabsichtlich um oder bohrt durch ein Stromkabel, dann greift die Haftpflicht. In solchen Fällen geht man vielleicht kein ernsthaftes finanzielles Risiko ein, doch spätestens, wenn Menschen zu Schaden kommen, können die Summen schnell in die Hunderttausende gehen. In solchen Fällen tritt eine private Haftpflichtversicherung in Kraft, schützt den Versicherten vor finanziellen Folgen und übernimmt die Kosten.

Drei wichtige Klauseln

Je nach Anbieter unterscheiden sich die Leistungen deutlich voneinander und sind abhängig von dem Tarif der jeweiligen Haftpflichtversicherung. Einen Vergleich kann man zum Beispiel bei Anbietern wie CosmosDirekt durchführen. Dadurch spart man bares Geld und weiß anschließend ganz genau, wann die eigene Versicherung zahlt und wann nicht. Dabei ist es ratsam, ganz genau darauf zu achten, welche Art von Schäden und Situationen über die Police abgesichert werden.

  • Wichtig ist beispielsweise eine sogenannte Ausfalldeckung, denn damit schützt man sich im Prinzip vor Menschen ohne Haftpflicht. Das trifft auf knapp ein Drittel aller in Deutschland lebenden Menschen zu. Verursacht einer dieser Menschen einen Schaden, den er oder sie nicht zahlen kann, bleibt das Opfer meist auf den Kosten sitzen. Dagegen kann eine sogenannte Ausfalldeckung helfen, die bei vielen Anbietern als Zusatzleistung angeboten wird. Gesetzt dem Fall, dass der Verursacher nicht zahlen kann, springt die eigene Versicherung ein und bezahlt den Schaden an seiner Stelle.
  • Ebenfalls wichtig ist eine Klausel, die Gefälligkeitsleistungen mitversichert. Als Gefälligkeitsleistungen gelten alle Handlungen, die als Gefallen getan werden. Das kann die Hilfe bei einem Umzug sein oder das Gießen der Blumen, wenn ein Freund in den Urlaub fährt. In vielen Haftpflichtpolicen sind solche Handlungen nicht mitversichert, wodurch Freunde oder Verwandte auf solchen Schäden sitzen bleiben. Durch den hohen Konkurrenzdruck unter den Anbietern sind solche Klauseln mittlerweile bei vielen Anbietern vorhanden, aber eben nicht bei allen.
  • Ähnliches gilt für Geliehenes – denn dafür gelten besondere Bedingungen. Ein Schaden an einem ausgeliehenen Gegenstand ist für die Versicherung wie ein Schaden am eigenen Besitz – er fällt nicht unter den Versicherungsschutz. Das kann beispielsweise die Spiegelreflexkamera des Partners oder das Tablet eines Freundes sein, das für den Urlaub geliehen wurde. Fällt die Kamera dem Regen zum Opfer oder erleidet das Tablet einen Schaden, bleibt man bei vielen Versicherungen auf den Kosten sitzen. Bei neueren Tarifen kann es allerdings sein, dass solche Missgeschicke ebenfalls versichert werden. Daher sollte man genau nachlesen, wie die jeweilige Police bei Ausleihschäden reagiert.


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