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„Blaue Plakette“ zum Jahresende für Wirtschaft inakzeptabel

Die Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handelskammern (ARGE) hat mit großer Besorgnis die Einigung der Landesumweltminister mit dem Bundesumweltministerium zur Kenntnis genommen, die Einführung einer blauen Plakette in Umweltzonen zu ermöglichen. Ziel ist eine Verschärfung der 35. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV), in der die Bestimmungen für Umweltzonen festgeschrieben sind. Zukünftig sollen dann nur noch Dieselfahrzeuge ab der höchsten derzeit gültigen Schadstoffklasse (Euro VI/6) einfahren dürfen, Benziner dürften ab Euro IV/4 weiterhin in die Städte mit Umweltzonen fahren.

Zur Erinnerung: Euro VI/6 ist für schwere Nutzfahrzeuge seit Januar 2013, für Pkw seit September 2014 und für leichte Nutzfahrzeuge sogar erst ab September 2015 verpflichtend.

Mit der neuen Regelung, die voraussichtlich bereits zum 1. Januar 2017 in Kraft treten soll, würde einem Großteil der Dieselfahrzeuge die Einfahrt in Umweltzonen verwehrt, da die allermeisten der zugelassenen Kraftfahrzeuge noch nicht mit Euro VI/6 fahren. Besonders heftig würde es die leichten Nutzfahrzeuge treffen, die einen Großteil der Versorgungsfahrzeuge in den Städten ausmachen und die fast ausschließlich mit Diesel betrieben werden. Hier ist erst seit September vergangenen Jahres die Neuzulassung mit Euro VI/6 verpflichtend.

Aus wirtschaftlicher Sicht ist unklar, wie die Versorgung der Städte aufrechterhalten werden soll – zumindest würde sie aber erheblich teurer werden. Auch im ÖPNV gäbe es Probleme: viele der Busse fahren noch nicht mit Euro VI/6. Gleiches gilt für die meisten der Taxis. Diese Fahrzeugflotten können nicht von heute auf morgen ausgetauscht werden. Gerade Taxifahrer stünden so oftmals vor dem sicheren Ruin, aber auch die oft mittelständischen Busbetriebe hätten ein großes Problem. Wie der öffentliche Nahverkehr unter diesen Voraussetzungen aufrechterhalten werden soll, ist unklar. Generell stark betroffen dürften kleine und mittelständische Betriebe aus allen Branchen sein, die aus wirtschaftlichen Gründen ihren Fahrzeugpark nicht ständig erneuern können, um ihn dem neuesten technischen Stand anzupassen.

Betrachtet man nur Pkw, die mit ca. 70 Prozent auch die stärksten Verursacher der Stickoxidemissionen sind, sind die Zahlen dramatisch: Deutschland hat einen Bestand von knapp 14 Mio. Pkw, die mit Diesel betrieben werden. Nur ca. 435.000 davon fahren laut Kraftfahrt-Bundesamt bisher mit Euro VI/6, das sind 3 Prozent (Stand 2015). Legt man diese Zahlen auf den Pkw-Bestand in Hessen um, dürften von 1,1 Mio. Fahrzeugen nur noch 34.000 in Umweltzonen einfahren. Die restlichen Fahrzeuge würden quasi unverkäuflich, was einer faktischen Enteignung gleichkäme.

Darum fordert die ARGE wesentlich längere Übergangsfristen und großzügige Ausnahmegenehmigungen für Unternehmen bei einer Verschärfung der BImSchV und Einführung der blauen Plakette. „Dies ist nicht nur im Sinne der Unternehmen, sondern auch im Sinne der Mitarbeiter, von denen viele immer noch darauf angewiesen sind, mit dem Auto zur Arbeit zu kommen“, sagt Matthias Gräßle, Geschäftsführer der ARGE. „Wir sind allerdings – wie auch schon in der Feinstaubdebatte – der Ansicht, dass sich das Thema auch ohne zusätzliche Regelungen erledigt: durch die Einführung der neuen Euro VI/6-Grenzwerte werden die Stickstoffemissionen auch ohne Umweltzone deutlich reduziert und die Luftqualität erheblich verbessert. Statt eines faktischen Einfahrverbots für Dieselfahrzeuge in die Umweltzonen gäbe es auch andere Maßnahmen der Luftreinhaltung, die mindestens ebenso effizient sind – und die nicht zu derart massiven wirtschaftlichen Auswirkungen für Privatleute und Unternehmen führen“, so Gräßle.

Als effiziente Maßnahmen zur Schadstoffreduzierung ohne Einfahr- oder Durchfahrtsverbote eignen sich eine intelligente Verkehrslenkung, wie z.B. ein Lkw-Routenkonzept, um Belastungsschwerpunkte zu vermeiden, und eine Verbesserung des Verkehrsflusses, z.B. durch eine grüne Welle. „Gleichmäßiger Verkehrsfluss ohne unnötige Brems- und Beschleunigungsvorgänge ist ein effektives Mittel zur Schadstoffreduzierung“, sagt Gräßle. „Generell sind positive Anreize zur Verhaltensänderung Restriktionen immer vorzuziehen.“ Richtiges Instrument zur Reduzierung der Emissionen ist nicht das Verbot, sondern die technologische Entwicklung zu Dekarbonisierung – die Umstellung in Richtung eines niedrigeren Umsatzes von CO2– insbesondere des Pkw-Verkehrs.

Langfristig müssen daher die Weiterentwicklung alternativer Antriebe, eine angemessene Finanzierung und Ausbau des ÖPNV sowie der
Schieneninfrastruktur vorangetrieben werden, um den Schadstoffausstoß im Verkehr insgesamt zu reduzieren. Dies trifft insbesondere auch auf die Förderung von Radverkehr und den Ausbau von Radwegenetzen zu.

Auch im gewerblichen Verkehr können durch neue Konzepte auf der ‚letzten Meile‘, wie die Etablierung von Mikrodepots oder die Feinverteilung mit E-Fahrzeugen oder Lastenfahrrädern, Schadstoffemissionen eingespart werden.

Die ARGE fördert insbesondere das Betriebliche Mobilitätsmanagement (www.suedhessen-effizient-mobil.de), bei dem die Unternehmen auf freiwilliger Basis ihr Mobilitätsverhalten analysieren und effizienter und damit nachhaltiger gestalten. Hier liegen bei den Unternehmen große Potenziale für die Reduzierung von CO2 – und Stickoxidemissionen vor. „Die hessischen IHKs setzen sich aktiv für nachhaltige Mobilität bei den Unternehmen ein“, ergänzt Gräßle. „Und nicht nur das: wir stellen fest, dass es hier bei den Unternehmen ein riesiges Interesse und großen Beratungsbedarf gibt. Hier wünschen wir uns ein größeres Engagement der hessischen Landesregierung – immerhin taucht das Thema auch im hessischen Koalitionsvertrag auf.“

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