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Ratgeber der Verbraucherzentrale erläutert, wann Kinder für die Eltern zahlen müssen

Hohe Pflegekosten stellen Eltern und ihre Kinder oft vor große finanzielle Herausforderungen. Reicht das Vermögen der Eltern hierfür nicht aus, sind die nächsten Angehörigen – meist die Kinder – gefordert. Diese sind oft auch ihren eigenen Kindern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet und müssen für ihren eigenen Ruhestand vorsorgen. Doch wer kommt dafür auf, wenn die Kosten der Eltern steigen? Der nun in erster Auflage erschienene Ratgeber erläutert am Beispiel einer Musterfamilie anschaulich und praxisnah, welche Rolle das Sozialamt spielt und wann Kinder für ihre Eltern zahlen müssen. Der Ratgeber „Elternunterhalt“ gibt wichtige Grundinformationen zum Unterhaltsrecht.
In vielen Fällen regeln Kinder von vornherein die Pflege der Eltern unter sich. Oder die Eltern sorgen langfristig vor. Doch nicht selten muss das Sozialamt klären, wer für den Unterhalt der Eltern aufkommt. Daher geht der Ratgeber nicht nur auf die rechtlichen Grundlagen für den Elternunterhalt ein, er erläutert auch das Verhältnis von Unterhalt und Sozialhilfe und gibt Tipps zum Umgang mit dem Sozialamt. Er beschreibt, welchen Bedarf Eltern haben, was angemessene Heim- und Pflegekosten sind und wonach sich die Leistungsfähigkeit des Kindes bemisst, welche Rolle (Geld-) Geschenke der Eltern spielen und ob Geschwister untereinander einen Auskunftsanspruch haben.
Den Ratgeber „Elternunterhalt“ gibt es zum Abholpreis von 14,90 € in der Verbraucherzentrale Hessen, Beratungsstelle Fulda, Karlstr. 2. Für zusätzlich 2,50 € bei Einzelversand – also für insgesamt 17,40 € – kommt er – mit Rechnung – auch ins Haus.

Bestellungen an: Versandservice der Verbraucherzentralen,
Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf
Bestell-Telefon: (0211) 38 09 – 555, Bestell-Fax: (0211) 38 09 – 235
E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de

Ergänzende Informationen für Verbraucher:
Weitere Ratgeber unter www.verbraucher.de
Hessenweites Servicetelefon (069) 972010 – 900. Informationen über das Beratungs- und Seminarangebote sowie die Öffnungszeiten der Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen; Terminvereinbarung möglich. Keine Beratung!

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