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Konferenz: „Frauen im Islam – zwischen Emanzipation und Radikalisierung“

Der Hessische Innenminister Peter Beuth hat anlässlich der Eröffnung der Fachtagung „Frauen im Islam – zwischen Emanzipation und Radikalisierung“ ein Grußwort gesprochen. Ausgerichtet wird der zweitägige Kongress vom Hessischen Landeskriminalamt, der Goethe-Universität Frankfurt am Main sowie dem Frankfurter Forschungszentrum Globaler Islam vom 2. bis 3. Juni 2016 im Landeshaus Wiesbaden. „Das Selbstverständnis des Islams in Deutschland ist seit der Ankunft von rund einer Million Flüchtlinge – die überwiegend muslimischen Glaubens sind – auf besondere Weise in den Fokus des öffentlichen Interesses gerückt worden. Die hochkarätig besetzte Konferenz wird sich mit der Frage beschäftigen, wie die Rolle von Frauen im Islam charakterisiert ist“, sagte der Innenminister.

Mehr als vier Millionen Muslime in Deutschland übten ihre Religion friedlich und in Einklang mit den Gesetzen der Bundesrepublik aus. Der Minister warnte davor, den Flüchtlingsstrom oder islamistisch motivierte Anschläge in Europa als Anlass zu nehmen, Menschen alleine aufgrund ihrer Religion zu diskriminieren. „Wir werden keinerlei Hetze gegen Schutzsuchende dulden und es niemals akzeptzieren, dass Muslime aufgrund ihres Glaubens ausgegrenzt werden. Es ist aber ebenso wichtig, dass sich die islamische Gemeinschaft in der Bundesrepublik immer wieder entschlossen gegen die Verbreitung von fundamentalistischem Gedankengut stellt und die djihadistische Schreckensherrschaft des Islamistischen Staates verurteilt“, so Beuth.

Der Großteil der in Deutschland lebenden Muslima verstehe es, ihren Glauben mit der westlichen Gesellschaft konfliktfrei zu leben. Auf der anderen Seite gebe es aber auch im Namen der Religion Gewalt gegen Frauen bis hin zu sogenannten „Ehrenmorden“ sowie Anpassungs- und Integrationsschwierigkeiten. „Muslimische Männer können sich in Deutschland und Hessen nicht auf ihren Glauben berufen, wenn sie die Gleichheit von Mann und Frau anzweifeln. Gleichheit und Gleichberechtigung sind elementare Bestandteile unserer Werteordnung, weshalb unsere Gemeinschaft die Unterdrückung von Frauenrechten wie auch die Unterordnung der Frau – ganz egal ob im Namen Gottes oder der Ehre – niemals akzeptieren darf“, unterstrich Peter Beuth. Die hessische Polizei verfüge über ein umfassendes Opferschutzkonzept. Seit 2009 sind in allen Präsidien Opferschutzbeauftragte und Opferschutzkoordinatoren tätig. Diese sind darauf spezialisiert, Maßnahmen des polizeilichen Opferschutzes bei herausragenden Fällen zu koordinieren, die Sachbearbeitung und den Streifendienst in diesem Zusammenhang zu unterstützen sowie die Zusammenarbeit zwischen Opferhilfeeinrichtungen, der hessischen Polizei sowie anderen Behörden und Institutionen zu fördern.

Junge Frauen, die in Deutschland geboren und sozialisiert wurden, ließen sich zum Teil von salafistischen Ideologien beeinflussen und radikalisieren. „Unser Ziel ist es, Radikalisierungsprozesse sehr frühzeitig zu erkennen bzw. durch Workshops etwa zur pluralistischen Gesellschaft, zu Identität und Ideologien gar nicht erst entstehen zu lassen. Das Präventions- und Interventionsangebot unserer Partner beim Violence Prevention Network wurde deshalb auch auf weibliche Radikalisierte ausgeweitet“, erläuterte der Innenminister. Etwa ein Fünftel der rund 130 aus Hessen in Richtung Syrien oder Irak gereisten Personen ist weiblich (weitere Informationen zu Radikalisierungshintergründen finden sich hier: https://innen.hessen.de/presse/pressemittei lung/keine-entwarnung-bei-salafistischer-radikalisierung).

Hessen verfolgt beim Thema Extremismusprävention einen ganzheitlichen Ansatz. Für das Landesprogramm „Hessen – aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“ sind im Haushaltsjahr 2016 Mittel von insgesamt 3,8 Millionen Euro hinterlegt. Es hat das Ziel, verstärkt Präventionsmaßnahmen in allen Phänomenbereichen (Links- und Rechtsextremismus sowie Islamistischer Extremismus) durchzuführen, um zu verhindern, dass Menschen in den Extremismus abdriften. „Im Falle einer Radikalisierung muss frühzeitig interveniert werden und auch das persönliche Umfeld beim Umgang mit dieser schwierigen Situationen unterstützt werden“, unterstrich der Minister.

Innerhalb des Präventionsprogramms stehen für den Bereich Maßnahmen im Kontext Islamismus Mittel in Höhe von 1,2 Millionen Euro zur Verfügung. Mit dem Geld wird die „Beratungsstelle Hessen – Religiöse Toleranz statt Extremismus“ gefördert, die sich in Trägerschaft des Violence Prevention Network befindet. VPN ist ein Verbund erfahrener Fachkräfte, die seit Jahren in der Extremismusprävention sowie der Deradikalisierung extremistisch motivierter Gewalttäter tätig sind. Im Rahmen des Hessischen Präventionsnetzwerks gegen Salafismus arbeiten die Experten landesweit mit jungen Menschen und ihren Angehörigen zusammen, um eine islamistische Radikalisierung zu verhindern. Bisher wurden 90 Radikalisierte bzw. Gefährdete und über 100 Angehörige beraten. Zudem führte VPN bereits 92 an hessischen Schulen durch.

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