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Private Krankenversicherung im Alter: teuer und oft nicht ausreichend Die Verbraucherzentrale Hessen berät bei Beitragssteigerungen

Viele privat Krankenversicherte erhalten regelmäßig von ihrem Versicherungsunternehmen die Mitteilung, dass die Beiträge erhöht werden müssten – in manchen Fällen um dreißig Prozent und mehr. Wer den Beitrag nicht oder kaum mehr bezahlen kann, hat die Möglichkeit, bei seinem Versicherer in einen anderen Tarif zu wechseln. Welche Tarife hierfür in Frage kommen und was beim Wechsel zu beachten ist, können Verbraucher bei der persönlichen Beratung der Verbraucherzentrale Hessen vorab klären. Die Beratungen finden einmal im Monat immer montags, in der Zeit von 10 bis 14 Uhr statt. Der nächste Termin findet am 04.07.2016 statt. Eine Terminvereinbarung für das kostenpflichtige Angebot unter (0661) 24 10 26 oder (069) 97 20 10 – 900 ist erforderlich.

Gemäß § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes haben Versicherte das Recht, jederzeit bei ihrer Krankenversicherung in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz und unter Anrechnung ihrer Altersrückstellungen zu wechseln. Dieses Recht in der Praxis wahrzunehmen, ist für Verbraucher leider oft nicht einfach. Die Versicherer bieten in solchen Fällen oft nur Tarife mit einem höherem Selbstbehalt oder einer minimaler Ersparnis an.

Andererseits führt eine sehr große Ersparnis in der Regel auch zu nicht unerheblichen Einschränkungen bei den Leistungen. Erkrankte oder ältere Versicherte sind dann unter Umständen nicht mehr ausreichend versichert. Wer in einen sogenannten Unisex-Tarif wechselt, verliert zudem den Anspruch auf den Standardtarif der Rentner – ein möglicher „Notnagel“ im Alter.

„Wir klären in der Beratung natürlich auch ab, ob es – je nach Alter, beruflicher und familiärer Situation – Wege zurück in die gesetzliche Krankenversicherung gibt“, sagt Martina Jansen von der Beratungsstelle Fulda der Verbraucherzentrale Hessen.

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