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KKV begrüßt Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Sonntagsschutz – „Weil die Arbeit nie aufhört, muss der Mensch mit der Arbeit aufhören.“

„Mit den strengen Regeln, wann in einer Kommune ein verkaufsoffener Sonntag durchgeführt werden darf, hat das Oberverwaltungsgericht in Münster den Sonntagsschutz gestärkt. Gleichzeitig hoffen wir, dass die Kommunalverwaltungen diese Kriterien auch künftig beherzigen und die bisherigen Genehmigungen für verkaufsoffene Sonntage daraufhin überprüfen.“ Mit diesen Worten begrüßt Bernd-M. Wehner, gebürtiger Fuldaer Bundesvorsitzender des KKV, Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung, die Entscheidung des Gerichtes. Konkret hatten die Richter es als unzulässig bezeichnet, ein Kinderfest als Anlass für einen verkaufsoffenen Sonntag im Velberter Bezirk Neviges vor acht Tagen zu nutzen. „Ich kann nur hoffen, dass diese Entscheidung die Debatte um den Sonntagsschutz neu belebt und die Bundesbürger wieder mehr und mehr den Sinn des Sonntags als gemeinsamen Ruhetag erkennen. Pater Anselm Grün bringe es auf den Punkt, wenn er sage: „Wenn alle Zeiten gleich sind, werden sie gleich sinnlos. Wenn dein Sonntag wie dein Alltag wird, wird auch dein Alltag seines Sinnes entleert.“

Der KKV weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in Deutschland die Sonn- und Feiertagsarbeit in einem erschreckenden Maße zugenommen habe. Wenn gerade die junge Generation heute zunehmend über Stress und burn-out am Arbeitsplatz klage, „dann auch, weil von der Werkbank bis zur Chefetage der Sonntag als Tag des Abschaltens, des Innehaltens und der Ruhe fehlt.“ Wer im Getriebe des Alltags nicht mal anhalte, Atem hole, ja die Seele baumeln lasse, der komme auch nicht mehr zu sich selbst – er verliere sich. Und weil er sich selber verliere, verliere er auch den Kontakt zu den Mitmenschen und seiner Umwelt. „Schließlich ist der Mensch ein Wesen, das andere braucht, das letztlich nur in Beziehungen leben kann. Und wer sich selbst und seine Beziehungen nicht pflegt, der verliert seine Energie und er wird letztlich krank.“ Gerade Familien und eben die zwischenmenschlichen Beziehungen hätten unter der zunehmenden Arbeitsbelastung und der fehlenden Freizeit zu leiden: „Eltern und Kindern hilft es nicht, wenn alle zu unterschiedlichen Zeiten frei haben. Aktiver Sonntagsschutz ist deshalb auch aktiver Familienschutz“, so der KKV-Bundesvorsitzende.

Politisch plädiert der KKV als einer der vier großen katholischen Sozialverbände deshalb auch schon lange für einen gesetzlich festgeschriebenen Sonntagsschutz auf europäischer Ebene. Auch wenn das deutsche Grundgesetz den „festen Ruhetag“ bereits kenne – „wir dürfen nicht müde werden, für ihn einzutreten, denn die Fakten zeigen ja, wie der Konsum ihn zu Lasten der Menschen und Familien unterhöhlt.“ Deshalb müsse wieder bewusster werden, dass der Sonntag als Tag der Auferstehung Christi nicht nur für Christen einen religiösen Stellenwert habe sondern auch ein soziales Kapital sei, der für den Zusammenhalt in den Familien, in der Gemeinschaft und den Schutz von Arbeitnehmern von zentraler Bedeutung ist. Kurzsichtiges Konsumdenken sollte dieses Kulturgut nicht zerstören, gibt deshalb  Wehner erneut zu bedenken. „Gerade in einer Zeit in der aufgrund neuer Techniken der Mensch rund um die Uhr erreichbar ist, kommt es mehr denn je darauf an, dass wir auch gemeinsame Ruhephasen haben.“ Und weil die Arbeit nie aufhöre, müsse der Mensch immer wieder mit der Arbeit aufhören – zumindest am Sonntag!

Der Bundesverband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung e.V. ist ein katholischer Sozialverband mit rund 80 Ortsgemeinschaften in ganz Deutschland. Informationen zum KKV erhalten Sie im Internet unter www.kkv-bund.de, oder unter 0201 87923 – 0.

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