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Verbraucherzentrale Hessen rät, bei Immobilienfinanzierung auf die Bereitstellungszinsen zu achten

Beim Immobilienerwerb stehen regelmäßig nur die Zinsen im Fokus. Die Finanzierungkosten erhöhen sich aber nicht unerheblich durch Teilauszahlungszuschläge und Bereitstellungszinsen. Hier lohnt es sich, mit den Kreditinstituten gut zu verhandeln.
„Während der Bauphase müssen Bauherren oft doppelt zahlen: Zinsen auf die Kreditsumme, die sie schon bekommen haben, und Bereitstellungszinsen auf den noch nicht ausgezahlten Kreditanteil“, so Dr. Michael Dettelbacher, Abteilungsleiter Verbraucherrecht und Verbraucherpolitik bei der Verbraucherzentrale Hessen. Die Bereitstellungszinsen belaufen sich meist auf 0,25 % pro Monat auf die noch nicht ausbezahlte Kreditsumme. Dazu kommen bei einigen Banken Teilauszahlungszuschläge von 50 € oder 100 € pro Auszahlung.
Gerade die Bereitstellungszinsen sind in der aktuell niedrigen Zinsphase ärgerlich. Liegen die durchschnittlichen Zinssätze für Immobiliendarlehen bei unter 2 % jährlich, so werden für noch nicht ausgezahlte Kreditanteile Bereitstellungszinsen von meist 3 % jährlich gefordert. Hier sollten Verbraucher gut verhandeln und einen möglichst langen Zeitraum von beispielsweise 12 Monaten ohne Bereitstellungszinsen vereinbaren. Auf diese Weise wird bares Geld gespart.

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