Logo

„Terroristen dürfen sich im Netz nicht sicher fühlen“

Anlässlich des „Herbstgesprächs“ des Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) in der Landeshauptstadt unterstrich der Hessische Innenminister Peter Beuth die Bedeutung des Verfassungsschutzes für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Die Ereignisse in Würzburg und Ansbach hätten gezeigt, dass es die Sicherheitsbehörden nicht mehr nur mit hochorganisierten größeren Terrornetzwerken, sondern auch mit einem neuen Einzeltätertypus zu tun haben, bei dem sich die konkrete Aufklärung noch schwieriger gestaltet.

„In Zeiten, in denen Extremisten die Kommunikation über das Internet nutzen oder ihre Nachrichten verschlüsseln, um Anschläge vorzubereiten und zu koordinieren, müssen wir unsere Nachrichtendienste weiter stärken, indem wir ihre Kompetenzen behutsam und auf Grundlage unserer Verfassung erweitern. Es darf keine vom staatlichen Zugriff abgeschirmte virtuellen Diskussionsplattformen geben, in denen debattiert wird, wie möglichst viele Menschen getötet werden können. Potentielle Terroristen sollen sich weder in der Realität noch im Netz sicher fühlen“, so Innenminister Peter Beuth. Die Veranstaltung stand unter dem Motto „Der ‚Suizid-Terrorismus zum Mitmachen‘ – Gefahren und Auswirkungen für Gesellschaft und Sicherheitslage“.

Erst gestern hatte sich die Innenministerkonferenz dafür ausgesprochen, dass die rechtliche Trennung von Telekommunikations- und Telemediendiensten überholt sei. „Egal ob die Kurznachricht über Mobilfunk oder das Internet verschickt wird: Die Regeln müssen dieselben sein. Die Anbieter von Messenger-Diensten müssen dabei mit den Sicherheitsbehörden enger zusammenarbeiten“, unterstrich Peter Beuth. Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung und einem Europa ohne Grenzen dürften die Sicherheitsinteressen des Landes nicht aus den Augen verloren werden.

„Zur effektiven Abwehr und Bekämpfung des internationalen Terrorismus ist es wichtig, auch europäische Datenbanken, in denen Reisebewegungen und Sicherheitsmerkmale erfasst werden, zu nutzen“, so Beuth. Datenschutz und Sicherheitsinteressen müssten dabei stets in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen.

Im Kampf gegen den islamistischen Terror sei zudem mehr Personal für den Verfassungsschutz vonnöten. Deshalb hat das LfV Hessen bereits im Jahr 2016 55 neue Stellen erhalten, darüber hinaus sollen 2017 20 weitere Stellen zugewiesen werden. Damit erhöht sich die Gesamtzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf mehr als 330 – dies entspricht gegenüber dem Jahr 2015 einem Stellenplus von rund 30 Prozent.

Hintergrund:

Die Arbeit der Sicherheitsbehörden wird von einer wissenschaftlichen Studie unterstützt. Die „Analyse der Radikalisierungshintergründe und -verläufe der Personen, die aus islamistischer Motivation aus Deutschland in Richtung Syrien oder Irak ausgereist sind“ wird im Auftrag der Innenministerkonferenz auf Basis der Informationen von Verfassungsschutz- und Polizeibehörden gemeinsam durch das Bundeskriminalamt (BKA), das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und das im Hessischen Innenministerium angesiedelte Hessische Informations- und Kompetenzzentrum gegen Extremismus (HKE) erstellt. Die „Fortschreibung 2016“ ist auf der jüngsten Innenministerkonferenz vorgestellt worden und hier frei zugänglich. Der Analysebericht ermöglicht einen fundierten Einblick in das Radikalisierungsgeschehen von 784 Personen, die in den vergangenen Jahren in Richtung Syrien oder Irak ausreisten.

Categories:

Alle Nachrichten