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Beitragssteigerungen in der privaten Krankenversicherung und kein Ende?

Viele privat Krankenversicherte werden für 2017 mit deutlich höheren Beiträgen rechnen müssen. Der Verband der Privaten Krankenversicherungen spricht von untypischen Anpassungen und macht die anhaltende Niedrigzinsphase dafür verantwortlich. Verbraucher, denen der Beitrag in der privaten Krankenversicherung zu hoch wird, können ihr Wechselrecht in einen anderen Tarif des Unternehmens in Anspruch nehmen. Die Verbraucherzentrale Hessen erklärt, was bei einer Umtarifierung zu beachten ist und bietet am 13. Dezember 2016 (10.00 – 12.30 Uhr) in der Beratungsstelle Fulda, Karlstr. 2 Kurzberatungen und Infogespräche an. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Viele, aber nicht alle Versicherungsunternehmen sind den Tarifwechsel-Leitlinien der privaten Krankenversicherungen (PKV) beigetreten. Diese Leitlinien zum unternehmensinternen Tarifwechsel konkretisieren das geltende Recht der Versicherten, jederzeit in einen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz und unter Anrechnung ihrer Altersrückstellungen wechseln zu können. Dieses Recht in der Praxis wahrzunehmen ist für Verbraucher dennoch oft nicht einfach. „Verbraucher berichten uns oft, dass sie nur Tarife mit geringfügiger Ersparnis genannt bekommen oder mit horrender Erhöhung des Selbstbehalts“, erläutert Monika Bracht, Leiterin der Beratungstelle der Verbraucherzentrale Hessen in Fulda.

Im Rahmen der Kurzberatungen wird aufgezeigt, ob und welche Wege es zurück in die gesetzliche Krankenversicherung gibt und worauf Verbraucher beim Tarifwechsel achten müssen. „So geht beispielsweise bei einem Wechsel von einem sogenannten Bisextarif in einen neuen Unisextarif der Anspruch auf den vielfach günstigen Standardtarif verloren“, so Bracht weiter. Ausführliche individuelle persönliche Beratungen zum Thema Krankenversicherungen bietet die Verbraucherzentrale Hessen auch in ihren Beratungsstellen Darmstadt, Frankfurt und Kassel.

Die Veranstaltung wird gefördert vom Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz (Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags.

Ergänzende Informationen für Verbraucher:
· Persönliche Beratung dazu und zu Gesundheitsdienstleistungen bietet die Verbraucherzentrale Hessen in ihren Beratungsstellen Darmstadt, Frankfurt, Fulda und Kassel an.
· Telefonische Beratung der Verbraucherzentrale Hessen dazu und zu Gesundheitsdienstleistungen montags von 10 bis 14 Uhr unter 0900 1 972013. 1,75 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz; Mobilfunkpreise können abweichen.
· Hessenweites Servicetelefon (069) 972010-900. Informationen über das Beratungs- und Seminarangebote sowie die Öffnungszeiten der Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen; Terminvereinbarung möglich. Keine Beratung!

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