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Zuschüsse bei Bauvorhaben bis zu Investitionsvolumen von 25.000 Euro – Behindertengerechten Umbau

Das Land Hessen stellt weiterhin Fördermittel für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum zur Verfügung.

Nach Mitteilung des hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landschaft und Verbraucherschutz können entsprechende Bauvorhaben mit einem Zuschuss von 50 Prozent bis zu einer Gesamtkostenhöhe von maximal 25.000 Euro gefördert werden. Die einzelnen Maßnahmen sind für den Umbau/Einbau eines Bads beziehungsweise einer Küche auf 5.000 Euro, für einen Einbau eines Lifts oder einer Aufzuganlage auf 6.000 Euro und für alle anderen förderfähigen Maßnahmen auf 2.500 Euro begrenzt. Es können nur Maßnahmen gefördert werden, die vor der Bewilligung noch nicht begonnen wurden. Nähere Informationen erhalten Interessenten für Bauvorhaben im Landkreis Fulda beim Fachdienst Bauen und Wohnen, Bernd Möller, Telefon (0661)6006-322.

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