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Unterbringungsvertrag für Gemeinschaftsunterkunft in Gersfeld gekündigt

Der Landkreis Fulda hat mit sofortiger Wirkung den Unterbringungsvertrag mit dem Betreiber der Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge und Asylbewerber in Gersfeld gekündigt. Die Bewohner werden auf andere Einrichtungen im Landkreis verteilt.

Wegen gravierender Vorfälle und massiver Vertragsverletzungen sei dem Landkreis eine Fortsetzung des Mietvertrags nicht länger zumutbar, heißt es in einer Pressemitteilung der Kreisverwaltung. Zudem habe der Vertragspartner keinerlei Anzeichen für eine Verbesserung der gegenwärtigen Situation erkennen lassen.

Der Landkreis sei für die ordnungsgemäße Unterbringung der ihm zugewiesenen Menschen verantwortlich. Zu diesem Zweck habe er einen Vertrag mit dem bisherigen Vertragspartner geschlossen, der jedoch immer wieder gegen vertragliche Verpflichtungen verstoßen habe. Ganz offensichtlich werde dieser der von ihm übernommenen Verantwortung nicht gerecht. Deshalb war der Landkreis Fulda zum Handeln gezwungen.

Der Landkreis Fulda prüft gegenwärtig, inwiefern die in Gersfeld bewährte ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit auch an anderen Standorten fortgesetzt werden kann. Hierzu soll es Gespräche mit den ehrenamtlich Engagierten geben.

Bei etwa der Hälfte der Bewohner, die sich gegenwärtig in der Einrichtung befinden, handelt es sich um bereits anerkannte Flüchtlinge. Personen mit diesem Status sind nicht mehr dazu verpflichtet, in einer Flüchtlingsunterkunft zu wohnen, sondern haben auch die Möglichkeit, sich auf dem freien Wohnungsmarkt zu orientieren.

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