Stadt ist auf plötzlichen Wintereinbruch vorbereitet
Schönes aus Fulda. Das Betriebsamt der Stadt Fulda ist auf einen plötzlichen Wintereinbruch gut vorbereitet. Das Betriebsamt hat nach eigenen Angaben für die kommende Wintersaison 350 Tonnen Streusplitt für die Gehwege sowie 400 Tonnen Salz und 30.000 Liter Lauge zur Feuchtsalzstreuung auf Straßen eingelagert. Für den städtischen Gehwegwinterdienst stehen 89 Mitarbeiter aufgeteilt in 28 Bezirken mit 18 kleinen LKW und 26 kleinen Streu- und Räumfahrzeugen zur Verfügung. Die Streufahrzeuge des Gehwegwinterdienstes sind mit Pflug und Streuer für die Splittstreuung auf Gehwegen ausgerüstet. Treppenwege und steile oder nicht befahrbare Gehwege werden von Hand geräumt und bestreut.
Wie das Betriebsamt weiter mitteilte, werden bei Glatteis alle Straßen der 1. und 2. Dringlichkeit mit Feuchtsalz bestreut. Die Feuchtsalzstreuung werde von der Stadt Fulda seit etwa 17 Jahren eingesetzt und habe sich bestens bewährt. Durch die Anfeuchtung des Salzes mit einer Magnesiumchloridlösung könne ca. 25 Prozent Streumaterial eingespart werden. Die Straßen der 3. Dringlichkeit, dass sind alle Wohnstraßen, unter 10 Prozent Steigung werden bei einer raumfähigen Schneehöhe geräumt. Aus Umweltschutz- und Kostengründen werde hier auf eine Salzstreuung verzichtet.
Informationen für Grundstückbesitzer
Das Betriebsamt weist Grundstückbesitzer auf Folgendes hin: Bei Schneefall haben die Eigentümer entlang ihrer Grundstücke die Gehwege in einer Breite von mindestens einem Meter vom Schnee zu räumen, bei Bushaltestellen die sich vor privaten Grundstücken befinden, ist ein Zugang von mindestens einem Meter Breite zu räumen, die Eigentümer von Eckgrundstücken haben die Überwege in Verlängerung ihrer Grundstücke oder der Gehwege bis zur Straßenmitte zu räumen. Soweit in Fußgängerzonen und in verkehrsberuhigten Bereichen, Gehwege nicht vorhanden sind, ist als Gehweg ein Streifen von 1,5 Meter Breite entlang der Grundstücksgrenze von Schnee zu räumen. Bei Schnee- und Eisglätte sind die zu räumenden Flächen mit Sand, Splitt oder einem ähnlichen abstumpfenden Material so zu bestreuen, dass sie von Fußgängern möglichst gefahrlos benutzt werden können. Bei Eisglätte sind Gehwege in voller Breite, die Überwege in 2 Meter Breite abzustumpfen.
Streusalz darf auf Gehwegen und im Wurzelbereich von Bäumen grundsätzlich nicht verwendet werden. Die in den vorstehenden Absätzen festgelegten Verpflichtungen gelten täglich, morgens vor Einsetzen des Hauptberufsverkehrs, spätestens jedoch ab 07:00 Uhr und enden abends mit dem Aufhören des allgemeinen Tagesverkehrs, mindestens jedoch bis 20:00 Uhr. An Samstagen beginnen die in den vorstehenden Absätzen genannten Verpflichtungen morgens spätestens ab 08:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen spätestens ab 09:00 Uhr. Die Verpflichtungen sind bei Schneefall jeweils unverzüglich zu erfüllen, mit Ausnahme der Zeit anhaltenden starken Schneefalls.
Für Fragen zum Winterdienst steht im Betriebsamt Herr Kiel, Tel.: 0661/102-1877, zur Verfügung. Bei Bedarf kann auch gerne ein Ortstermin vereinbart werden.