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Landesregierung schreibt „Hessischen Landespreis für die beispielhafte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen“ aus

Seit 2006 werden jährlich drei Unternehmen der privaten Wirtschaft mit dem Landespreis für beispielhafte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ausgezeichnet. „Mit der Landesauszeichnung würdigt die Hessische Landesregierung die in der Privatwirtschaft tätigen Betriebe und Unternehmen, die beispielhaft durch ihr Engagement für den Erhalt von Arbeitsplätzen und zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben beitragen“, erklärte der Hessische Minister für Soziales und Integration, Stefan Grüttner, heute in Wiesbaden.

Auszeichnungswürdig sind neben der reellen Beschäftigung auch besondere Maßnahmen und Aktivitäten der Unternehmen im Bereich der Ausbildung schwerbehinderter Menschen. Er sei davon überzeugt, so Grüttner, dass in Zeiten des Fachkräftemangels und des demografischen Wandels die Unternehmen andere Wege gehen müssen, um auch zukünftig ihre Personalressourcen mit dem gewünschten hohen Potential an Fachwissen abdecken zu können.

Sozialminister Grüttner forderte die Arbeitgeber auf, sich um den „Hessischen Landespreis für die beispielhafte Beschäftigung und Integration schwerbehinderter Menschen“ zu bewerben. Die Preisträger erhalten neben einem Geldpreis in Höhe von 3.000 € eine Anerkennungsurkunde und die Berechtigung, sich öffentlich z. B. in Kundenmitteilungen und Werbemaßnahmen für drei Jahre auf den Preis zu berufen.

Die Möglichkeit zur Online-Bewerbung und weitere Informationen stehen Ihnen unterhttp://soziales.hessen.de zur Verfügung.

Einsendeschluss für Bewerbungen ist Freitag, der 30. Juni 2017. Über die Vergabe entscheidet eine unabhängige Jury. Etwaige Rückfragen richten Sie bitte an landespreis-beschaeftigung@hsm.hessen.de

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