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Christliche Verbände rufen zur Stimmabgabe bei den Sozialwahlen auf

In der Zeit vom 10. April bis 31. Mai finden in Deutschland die Sozialwahlen 2017 statt. Die Wahlen zu den Selbstverwaltungsorganen der gesetzlichen Sozialversicherungsträger ist Deutschlands drittgrößte Wahl nach den Europawahlen und den Wahlen zum Bundestag. Dazu kandidieren Engagierte der christlichen Verbände Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), Kolpingwerk und von dem Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen unter dem Dach der ACA (Arbeitsgemeinschaft christlicher Arbeitnehmer-Organisationen). Der hessische ACA Vorsitzende Michael Schmitt, Fulda, fordert die Wahlberechtigten auf, von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen und möglichst auch die Kandidaten/innen der Verbände zu berücksichtigen. „Nicht nur die Besetzung der Verwaltungsräte und Mitgliedervertreterversammlungen werden durch die Wahl beeinflusst, sondern auch die Besetzung der Widerspruchsausschüsse und die Versichertenältesten der Rentenversicherungsträger sondern auch die Besetzung der Sozial- und Arbeitsgerichte mit ehrenamtlichen Richtern/innen“ so Schmitt.

Rund 50 Millionen Versicherte der gesetzlichen Kranken- und Pflege-, Renten- und Unfallversicherung wählen ihre Vertreter/-innen in die Parlamente der Sozialversicherungsträger. Sechs Jahre lang bestimmen sie dort in der Selbstverwaltung – politisch unabhängig und ehrenamtlich – im Sinne der Versicherten bei allen wichtigen Entscheidungen mit. Beispielsweise wenn es darum geht, die Versicherungsbeiträge wirtschaftlich einzusetzen.

Unter dem gemeinsamen Slogan „Dreifach christlich. Einfach menschlich.“ verfolgen die Kandidaten/innen der Verbände das Anliegen, christliche Werte in die Entscheidungen der Sozialversicherungsträger einzubringen. Sie treten ein für die Solidarität der Jungen mit den Alten, der Gesunden mit den Kranken und der Leistungsstärkeren mit den Leistungsschwächeren.

Die Sozialwahl findet als Briefwahl statt. Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle gesetzlich Versicherten, die am 1. Januar 2017 das 16. Lebensjahr vollendet haben. Mitte April werden die Wahlunterlagen durch die Sozialversicherungsträger verschickt. Ihnen liegen der Stimmzettel sowie ein roter, fertig adressierter und frankierter Rückumschlag bei. Bis spätestens 26. Mai 2017 müssen die ausgefüllten Wahlunterlagen zurückgesandt werden.

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