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Nach Entscheidung des VG Kassel zur Versammlung der Partei „Der III. Weg“ – Stadt will Versammlung durch 
umfangreiche Auflagen beschränken

Mit Beschluss vom heutigen Tag hat das Verwaltungsgericht (VG) in Kassel die Wirkung des Verbotsbescheides der Stadt Fulda zur angemeldeten Versammlung der Partei „Der III. Weg“ im Eilverfahren ausgesetzt. Dies hat zur Folge, dass trotz des Demonstrationsverbotes der Stadt Fulda der Demonstrationszug der vom Hessischen Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Partei am Samstag zugelassen werden muss.

In seiner Entscheidung hebt das Verwaltungsgericht hervor, dass aufgrund der elementaren Bedeutung des Grundrechts der Versammlungs- und Meinungsfreiheit ein komplettes Verbot der angemeldeten Demonstration hier nicht in Betracht komme. Das Gericht verweist darauf, dass als milderes Mittel die Einwände der Stadt Fulda gegen die Versammlung durch beschränkende Auflagen ausgeräumt werden könnten.

Nach intensiver Auswertung des Beschlusses hat sich die Stadt Fulda dazu entschieden, beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) kein Rechtsmittel gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts (Kassel einzulegen. Da das vorliegende Urteil keine Ansatzpunkte für eine andere juristische Bewertung in der nächsten Instanz bietet, wird die Stadt Fulda nicht vor den VGH ziehen. Die Stadt wird sich vielmehr in enger Abstimmung mit der Polizei darauf konzentrieren, die Versammlung der Partei „Der III. Weg“ durch umfangreiche versammlungsrechtliche Auflagen zu beschränken.

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