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BI Lebenswertes Bronnzell e. V. beantragt neuen und besseren Lärmschutz

Der Vorstand der BI Lebenswertes Bronnzell e. V. reichte am vergangenen Mittwoch einen Antrag zur Lärmvorsorge bzw. Lärmsanierung an der durch Bronnzell führenden Hauptbahnstrecke an die entsprechenden öffentlichen Stellen ein. Wie Paul Schneider, der Sprecher der BI, erklärte, erfolgte die Antragstellung nach einem gemeinsamen Gespräch mit der Stadt Fulda. Darin habe Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld erklärt, dass die Stadt Fulda bis Mitte September 2017 einen eigenen Antrag, in Abstimmung mit den Nachbarkommunen, vorbereiten werde und hierbei die Forderungen der BI unterstreichen werde.

Nach der neuen Umgebungslärmkartierung des Eisenbahn Bundesamtes vom 30.06.2017 werden in Bronnzell und Ziegel -trotz teilweise vorhandener Lärmschutzwände- die Lärmgrenzwerte für eine notwendige Sanierung der Lärmschutzmaßnahmen deutlich überschritten. Mehrere Wohngebäude westlich und östlich der Bahnlinie werden mit über 75 dB(A) beschallt. Am stärksten betroffen sind die Anwohner in der Ziegeler Str., der Prof.-Heller-Str. und der nördlichen Bronnzeller Straße. Westlich der Bronnzeller Straße und Am Röhlingsberg werden für fast alle Wohngebäude >70 bis 75 dB(A) berechnet. Wie Paul Schneider weiter erklärt, wird das Grundschulgebäude in Bronnzell mit >70 bis 75 dB(A) beschallt. „Wie sollen unsere Kleinsten bei diesem Lärm mehrere Stunden ruhig sitzen und stressfrei lernen?“ fragt sich der Vorsitzende der BI. Schneider: „Die 35 Jahre alten metallenen Lärmschutzwände klappern, machen also zusätzlichen Lärm, wenn ein Zug vorbeifährt. Hier sind aktive Lärmschutzmaßnahmen –nach den neuesten anerkannten Regeln der Technik- dringend erforderlich. Übrigends: Laut Bundesumweltministerium liegt die Lärm-Stressgrenze bei 60 dB(A). Bei 65 dB(A) besteht ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen bis hin zum Herzinfarkt.“

Die BI beantragt vollständigen, neuen Lärmschutz an den Ost- und Westseiten der Bestandstrecken in der Gemarkungen Bronnzell und Ziegel, auf einer Länge von rd. 1.700 m, von der Fulda-Querung im Süden bis zur B254 (Frankfurter Str.) im Norden.

„Im Hinblick auf den geplanten Aus-/Neubau von zwei zusätzlichen Gleisen zwischen Hanau und Fulda (welche nach derzeitigem Planungsstand südlich des Sulzhoftunnel auf die Schnellfahrstrecke 1733 Würzburg-Fulda eingebunden werden) beantragen wir Lärmvorsorge, womit die Lärmgrenzwerte gem. 16. BImSchV für Neubaustrecken einzuhalten sind, da die zusätzlichen Züge immer durch Bronnzell fahren werden, egal an welchem Ort die neuen Gleise angeschlossen werden“, führt Paul Schneider aus und sagt weiter: „Insbesondere auch wegen der prognostizierten Zunahme der Güterzüge (bis 2025 um Stück 121/+50%) beantragen wir zur Lärmreduzierung die Erneuerung des Schienenunterbaus -nach den neuesten anerkannten Regeln der Technik- auf den Bestandsstrecken“, und weist ausdrücklich auf die auf die Streckenbereiche hin, an welchen derzeit noch keine Lärmschutzwände vorhanden sind (Ost- und Westseite der Kinzigtalbahn 3600, von der Fuldaquerung bis zur Ortslage Bronnzell, und den Lückenschluss am ehemaligen Bahnhof Bronnzell sowie gegenüber auf der Westseite bis zur B254) sowie auf die Beseitigung des Brückendröhnens an der Querung Ziegeler Straße.

„Wir fordern Lärmschutz an der Quelle und somit an der Strecke“. Da die gesamten Ortslagen und die Entwicklungsflächen von Bronnzell und Ziegel über den Lärmgrenzwerten beschallt werden und das allgemeine Leben dadurch gesundheitsgefährdend beeinträchtigt ist, beantragt die BI Lärmschutz an der Lärmquelle, z. B. niedrige Schallschutzwände oder Gabionen direkt neben und zwischen den Gleisen und Bogenlärmschutzwände, die den Lärm vermehrt im Streckenbereich halten. Hierzu hat die BI konkrete Ausführungsvorschläge mit dem Antragschreiben eingereicht.

Die BI gibt sich kämpferisch. Auch wenn in Bronnzell keine neuen Gleise verlegt werden, sieht sie ihren Rechtsanspruch auf Lärmvorsorge durch die sogenannte “Fernwirkung“ und der notwendigen werdenden Blockverdichtung zur besseren Zugtaktung auf der Schnellfahrstrecke 1733 Würzburg-Fulda. Dies wird als wesentliche Änderung gemäß § 1 der 16. BImSchV angesehen.

Paul Schneider:“Die bisherigen Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf den Schienenlärm. Die Straßenlärmkartierung zum 30.6.2017 liegt noch nicht vor. Aus der Straßenlärmkartierung 2012 ergeben sich für die Ortslage Bronnzell zusätzliche Lärmbelastungen. Insbesondere betrifft dies mit >70 bis 75 dB (A) die Bürger in der Bronnzeller Straße sowie am Röhlingsberg. Wenn die tatsächliche, bzw. die tatsächlich zu erwartende Lärmbelastung sich im Bereich der so genannten Enteignungsschwelle (Art. 14 GG) befindet, welche die Rechtsprechung ab Lärmwerten zwischen 70 und 75 dB(A) tags und 60 und 65 dB(A) nachts als berührt ansieht (vgl. BVerwG, NVwZ 2005, 591; BVerwGE 123, 37) ist ein Summenpegel zu bilden, soweit mehrere Verkehrsträger auf die Immissionsorte einwirken. In Bronnzell sind dies zusätzlich der Straßen- und Fluglärm. Dies stellt einen einklagbaren Rechtsanspruch auf verbesserten Lärmschutz dar“.

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