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Vorrangflächen für Windkraftanlagen im Landkreis Fulda nochmals prüfen

Die Landtagsabgeordnete Sabine Waschke (SPD) hat das Umweltministerium und das Wirtschaftsministerium als Genehmigungsbehörde schriftlich gebeten, einige Vorrangflächen für Windkraftanlagen im Landkreis nochmals intensiv zu prüfen. Sie wolle nicht einfach dem Regionalplan Energie wie die CDU-Kollegen zustimmen, weil sie gesehen habe, wie stark die Bürger belastet seien, betonte sie. Die Belastung betrifft einmal den Bereich des Wasserschutzgebietes der Tiefbrunnen II und III nahe Rothenkirchen und Langenschwarz sowie des Wasserwerkes Wehrda, für die eine Ausweisung als Wasserschutzgebiet beantragt wurde. Deswegen sollte sie nicht als Windvorrangfläche im Regionalplan ausgewiesen werden.

Auch das Gebiet um das Heilbad Bad Salzschlirf muss aus Sicht Waschkes noch einmal überdacht werden. Bad Salzschlirf ist seit 150 Jahren ein Heilbad. In den Kur- und Erholungseinrichtungen arbeiten derzeit rund 600 Fachkräfte und erwirtschaften ein Sozialprodukt von jährlich 30 Millionen Euro. Nach Einschätzung von Waschke ist damit zu rechnen, dass durch die Einrichtung von Windkraftanlagen auf 189 Hektar die Attraktivität des Heilbades leiden würde und ein Teil der Arbeitsplätze gefährdet wären. Es ist daher aus Sicht der Abgeordneten wichtig, die Größe der ausgewiesenen Windvorrangfläche noch einmal zu überprüfen.

Die Vorrangfläche (57 Hektar) von Roßkuppe und (237 Hektar) Rotlowenkuppe sind nach Meinung von Waschkes zu reduzieren. Beide ausgewiesenen Flächen seien eine erhebliche Belastung für den nahe gelegenen Ort Hünfeld-Dammersbach. Gleiches gelte für die Fläche (547 Hektar) im Gieseler Forst bei Neuhof. Hier müssten dieMenschen erhebliche Belastungen in Kauf nehmen.

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