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Rechtlicher Anspruch auf Hilfsmittel in der Pflegepraxis

Der Anspruch zur Versorgung behinderter Menschen mit Hilfsmitteln, um die Förderung ihrer Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen, ergibt sich aus dem § 1 Satz 1 SGB XI.

Leider ist dieses Ziel in der Versorgungspraxis nur selten und mit großem Aufwand zu erreichen, da eine Flut von gesetzlichen Vorgaben, untergesetzlichen Regelungen und Verträgen mit unterschiedlichen Qualitätsstandards sowohl Pflegekräfte als auch andere Berufsgruppen in der Hilfsmittelversorgung vor kaum zu überwindende bürokratische Herausforderungen stellt. Dabei leiden vor allem die Pflegebedürftigen unter diesem System. Denn durch Verträge mit den Krankenkassen wurde ihnen ihre Wahlfreiheit weitgehend genommen und nur die Wenigsten kennen überhaupt ihre Ansprüche und Rechte.

Hauptziel eines Vortrages in der Reihe von Mediana Mobil ist, einen Überblick über die wesentlichen leistungsrechtlichen und sozialmedizinischen Grundlagen im Bereich der Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelversorgung zu geben. Die Kommunikation mit den Kostenträgern wird so vereinfacht und Sie können gezielt Hilfsmittel bei der Kranken- bzw. Pflegekasse beantragen. Die Beantragung wird einfacher, die Genehmigung beschleunigt und auch eine eventuell anstehende MDK Prüfung der Versorgung verliert ihren Schrecken. Ebenso wird es einen Überblick geben über die gängigsten Hilfsmittel für die Pflege zu Hause. Der Vortrag findet statt am Mittwoch, 27.09. 2017 beginnt um 19.00 Uhr im Bardohaus, Kothenbachweg 6 und ist kostenfrei.

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