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Erstmals Teilfinanzierung von Sportrollstühlen – Zuschuss in Höhe von bis zu 2.000 Euro möglich / AOK Hessen will Zugang zu Vereinssport erleichtern / Angebot ist auf zehn Personen begrenzt

Insgesamt zehn junge Menschen mit Handicap will die AOK Hessen beim Erwerb eines Sportrollstuhls in diesem Jahr unterstützen. Durch einen Zuschuss von bis zu 2.000 Euro wird der finanzielle Aufwand – es handelt sich nicht um eine Kassenleistung – stark abgemildert. Denn in der Regel sind reguläre Aktivrollstühle für Sportarten wie Basketball, Tennis oder Rugby ungeeignet, weil nicht stabil genug. Doch aufwändig gearbeitete Sportrollstühle haben ihren Preis und können durchaus 6.000 Euro kosten.

 

Dieses besondere, erstmalige Angebot richtet sich an AOK-Versicherte zwischen 15 und 25 Jahren, die im Verein so richtig durchstarten wollen, ihr Sportgerät im laufenden Jahr erworben haben oder dies zumindest für die kommenden Monate planen. Lediglich die bezahlte Rechnung muss so früh wie möglich eingereicht werden, denn entscheidend für den Zuschuss ist der Eingang dieser formlosen E-Mail bei der Gesundheitskasse. Schließlich kann der Zuschuss nur zehn Personen gewährt werden, und hier ist die zeitliche Reihenfolge entscheidend. Es ist allerdings auch möglich, sich bereits vor dem Kauf zu erkundigen, ob eine Förderung schon im Vorfeld verbindlich garantiert werden kann.

 

Bewegungsintensität steigern

Die AOK Hessen will Menschen mit körperlicher Behinderung dabei unterstützen, regelmäßig zu trainieren, am besten in einem der etwa 30 Vereine in Hessen, die Rollstuhlsport anbieten. Doch vielen Bürgern wird aufgrund der beträchtlichen finanziellen Hürde dieser Zugang zu einem bewegungsintensiven Leben erschwert. Durch den Zuschuss ist das private Investment zwar immer noch hoch genug, aber für den einen oder anderen noch verkraftbar.

 

Weitere Informationen

Mehr Informationen und die kompletten Teilnahmebedingungen sind zu finden auf der Website https://gkgz.aok-erleben.de unter „Aktuelles“. Formlose Anträge werden direkt bei der Pressestelle der AOK Hessen eingereicht (presse@he.aok.de).

 

Direkter Zugang:

https://gkgz.aok-erleben.de/zuschuss-fuer-sportrollstuehle/

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