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Angelika Löber (SPD): Novelle zum Gewässerschutz greift nicht weit genug

In der heutigen Plenarsitzung hat sich der Hessische Landtag in zweiter Lesung mit dem Gesetzentwurf der schwarzgrünen Landesregierung zur Änderung des Hessischen Wassergesetzes beschäftigt. In der Debatte zeigte sich die umweltpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Angelika Löber, skeptisch, dass mit der geplanten Novellierung für eine bessere Qualität der Gewässer in Hessen gesorgt werden könne.

Löber sagte am Dienstag in Wiesbaden: „Eine bessere Wasserqualität wird mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf jedoch nicht erlangt werden können. Er geht nicht weit genug und verfehlt klar eine zukunftsweisende Wirkung. Knackpunkt ist dabei der Paragraph 23 des Gesetzentwurfes, der regelt, welche Form der landwirtschaftlichen Bearbeitung auf Gewässerrandstreifen zulässig ist und wie breit diese Streifen sind.“

Zwar sei es positiv, dass der Randstreifen auf fünf Meter im Innenbereich ausgedehnt werden solle und auch Verbote gelten sollen, die über die Schranken des Wasserhaushaltsgesetz (Paragraph 38 Absatz II) hinausgingen. Doch „ausgerechnet die Lagerung und der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln wollten CDU und Grüne nur auf den ersten vier Metern des Gewässerrandstreifens verbieten. Bestehende Ackerflächen dürften sogar noch bis zum Jahr 2022  bis an den Gewässerrand heran umgepflügt werden. „Das zeugt von einer dürftigen und zweifelhafte Einstellung der Landesregierung beim Schutz der Gewässer“, so Löber weiter.

Gleichzeitig propagiere der Gesetzesentwurf, wie wichtig der Schutz der Gewässerrandstreifen sei, um die Wasserqualität nachhaltig zu verbessern. „Mir fehlt die Vorstellungskraft, wie ein solches Habitat am Gewässerrand aussehen soll, wenn darin zugleich auch tonnenschwere Landmaschinen ‚leben‘ und den Gewässerrand ‚gestalten‘“, sagte Löber. Für die SPD-Abgeordnete gleiche Hessen einem Gewässerschutz-Entwicklungsland. Denn in „gutem Zustand“ befänden sich derzeit nur 21 von insgesamt 441 Bächen und Flüssen in Hessen. „Das sind nicht einmal fünf Prozent. Beschämend!“, rechnete Löber vor. Mit diesem Wert liege Hessen im Vergleich mit anderen Bundesländern am unteren Ende. Als besonders beschämend stufte Löber ein, dass sich an diesem Zustand währen der vergangenen Legislaturperiode nichts geändert habe.

Löber forderte vor diesem Hintergrund eine Förderung des Ankaufs von Gewässerrandstreifen durch die Kommunen, damit diese „Mini-Habitate“ so gepflegt werden könnten, wie es erforderlich sei, um die Wasserqualität zu verbessern. „Ein wichtiger Schritt wäre gewesen, unserem Haushaltsantrag zur Einführung einer Wasserabgabe zuzustimmen“, betonte Löber. Die Einführung einer Abgabe auf Oberflächen-, Grund- und Kühlwasser für Großkraftwerke und bei industrieller und gewerblicher Nutzung könnte Einnahmen in Höhe von 67,5 Millionen Euro bescheren. „Dieses Geld hätte für die Verbesserung der Gewässer hätte verwendet werden können“, kritisierte Löber.

 

 

 

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