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Elke Barth (SPD): Bauen in Hessen bleibt kompliziert, langsam und teuer – Novelle der HBO bleibt hinter den Notwendigkeiten zurück

Die Novelle der Hessischen Bauordnung (HBO) bleibt für die SPD-Landtagsfraktion eine Enttäuschung. In der Debatte darüber heute im Hessischen Landtag kritisierte die SPD-Abgeordnete Elke Barth, dass von den großen Ankündigungen der schwarzgrünen Landesregierung wenig übriggeblieben sei. Sie sagte: „Versprochen wurde uns, dass das Bauen in Hessen einfacher, schneller und günstiger werden sollte. Übrig geblieben sind davon der elektronische Bauantrag und ein paar unwesentliche kosmetische Änderungen. Das ist entschieden zu wenig.“

In Anbetracht des hohen Bedarfs an neuen Wohnungen wäre es dringend notwendig gewesen, die Novelle der Bauordnung als Schlüsselinstrument zu nutzen, um das Bauen in Hessen tatsächlich einfacher, schneller und günstiger zu machen. Dieses Ziel habe die Koalition verfehlt, so Elke Barth.

Immerhin habe die schwarzgrüne Regierungskoalition einige Punkte aufgenommen, die von der SPD in die Diskussion gebracht worden seien, beispielsweise Erleichterungen für das Bauen in Holzbauweise und die vereinfachte Erstellung von Neubauten in historischen städtebaulichen Strukturen. Nach erbittertem Protest der kommunalen Spitzenverbände, seien schließlich noch kleinere Tageseinrichtungen für Kinder in Erdgeschossen aus der Liste der teuren und umständlichen Sonderbauten gestrichen worden. „Wesentliche Felder bleiben aber unbearbeitet“, so Elke Barth, die ankündigte, einen Antrag für weitere Änderungen zur 2. Lesung des Gesetzentwurfs in den Landtag einzubringen.

Begrenzung von Sonderbauten auf das wirklich Notwendige

Nach der Vorstellung der SPD sollen Büros künftig erst ab einer Grundfläche von 5000 Quadratmetern und Garagen ab einer Grundfläche von 2500 Quadratmetern als Sonderbauten behandelt werden. Häuser für neue Wohnformen wie Mehrgenerationenhäuser und Wohngemeinschaften sollen aus der Liste der Sonderbauten gestrichen werden.

Auch der Verband der Hessischen Unternehmer (VHU) hatte kritisiert, dass sich die Kategorie Sonderbauen tatsächlich nur auf „besondere Bauten“ beschränken sollte, die so außergewöhnlich seien, dass standardisierte Regelungen nicht greifen.

Fristsetzungen für Bauanträge verbessern

Die bisher geltenden Fristen für Bauanträge sollen nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung unangetastet bleiben. Für Sonderbauten gibt es derzeit gar keine Fristen, innerhalb derer eine Baugenehmigung zu erteilen ist. Dies will die SPD-Fraktion ändern. Außerdem fordert die SPD strengere Fristenregelungen bei der Bearbeitung von normalen Bauanträgen, bei denen die aktuell gültige Drei-Monats-Frist regelmäßig gedehnt wird, indem kurz vor Fristablauf weitere Unterlagen oder Erläuterungen angefordert werden.

Novelle dem veränderten Mobilitätsverhalten anpassen

Die detaillierte Neufassung der Regelungen für Stellplätze ist aus Sicht der SPD-Fraktion weder zeitgemäß noch notwendig. Starre Stellplatzsatzungen werden dem Mobilitätsverhalten der Menschen im 21. Jahrhundert – gerade in den Städten – nicht mehr gerecht. Der Entwurf der Landesregierung berücksichtigt den Trend zur Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, von Carsharing und E-Bikes nicht in ausreichender Weise. So will die SPD zum Beispiel in ihrem Änderungsantrag ermöglichen, dass künftig  auch Fahrräder wie teure E-Bikes in Garagen abgestellt werden dürfen

Erleichterungen für serielles Bauen

Besonders kritikwürdig ist aus Sicht der SPD-Fraktion, dass sich die Koalition nicht zu Erleichterungen für das so genannte „Serielle Bauen“ durchringen konnte. Viele Fachleute, darunter die Arbeitsgemeinschaft der Wohnungs- und Immobilienverbände Hessens (AWI Hessen) fordern die Erteilung von sogenannten Typengenehmigungen, damit beim Bau mit seriellen Modulen keine Einzelgenehmigungen mehr erforderlich sind. Dies würde gerade den Wohnungsbau im unteren und mittleren Preissegment deutlich beschleunigen.

Keine Verschlechterungen bei barrierefreiem Wohnraum

Für unbedingt erforderlich hält die SPD eine neuerliche Änderung des § 54 HBO. Während bisher vorgeschrieben war, dass in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnung ein ganzes Geschoss barrierefrei sein muss, soll nach dem Willen von Schwarzgrün künftig eine Quote von 20 Prozent barrierefreiem Wohnraum gelten. Was sich zunächst gut anhört, führt bei der Mehrzahl aller Häuser zu weniger barrierefreiem Wohnraum – nämlich immer dann, wenn das Gebäude weniger als zehn Wohneinheiten hat. Dies wurde im Gesetzgebungsverfahren von den Behindertenverbänden nachdrücklich kritisiert.

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