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Kindergeld nach der Schulausbildung: Frühzeitig beantragen und alle Unterlagen einreichen

Die Familienkasse Hessen möchte Eltern auch nach dem Schulende ihrer Kinder einen nahtlosen Kindergeldbezug ermöglichen. Wer schon weiß, wie es nach dem Schulabschluss für den eigenen Nachwuchs weitergeht, hat die Möglichkeit dies bereits jetzt der Familienkasse mitzuteilen. Wichtig ist, dass alle Unterlagen wie zum Beispiel ein Ausbildungsvertrag oder eine Studienbescheinigung vorliegen und in Kopie bei der Familienkasse eingereicht werden.

Unter Angabe der Kindergeldnummer können die Unterlagen per Post an die Familienkasse Hessen, 34196 Kassel geschickt werden.

Zum Hintergrund:

Grundsätzlich erhalten Eltern für ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld. Aber auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel dann, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Dienste (FSJ, FÖJ, anerkannte Freiwilligendienste im Ausland) kann Kindergeld gezahlt werden.#

Weitere Informationen, Antragsformulare und Nachweisvordrucke sind im Internet unter www.familienkasse.de verfügbar. Informationen gibt es auch telefonisch von Montag bis Freitag von 8.00 – 18.00 Uhr (gebührenfrei) unter 0800 4 5555 30.

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