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Neues Entgeltsystem des Bistums seit 1. Juli 2008 in Kraft – Personaldirektor Schlimme zieht eine erste Bilanz

081229_bistum1Fulda. „Wir haben nun ein einheitliches Tarifrecht für Arbeiter und Angestellte“, hebt der Leitende Personaldirektor des Bistums Fulda und derzeitige KODA-Vorsitzende, Thomas Schlimme, zum neuen Entgeltsystem hervor, das im Juli des Jahres 2008 nach längeren Verhandlungen in der Bistums-KODA flächendeckend eingeführt wurde. Die Kommission zur Ordnung diözesanen Arbeitsvertragsrechts (KODA) erfüllt im Bereich der Kirchen die Aufgabe der Tarifparteien für die über 3.000 Beschäftigten in den kirchlichen Einrichtungen des Bistums Fulda.

Ebenso wie die anderen deutschen Diözesen lehnt sich das Bistum Fulda an den neuen Tarifvertrag im Öffentlichen Dienst an. „Es erfolgte eine Überleitung der seit 1961 angewandten BAT-Tabelle in diesen neuen Tarifvertrag, wobei die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihrem jeweiligen Besitzstand übergeleitet wurden“, stellt Schlimme klar. Damit entfallen aber zugleich die bisherigen Ortszuschläge und somit familienbezogene Bestandteile zugunsten eines Leistungsentgelts, in dem, anders als im Öffentlichen Dienst, zusätzlich eine Kinderkomponente berücksichtigt ist.

Die bisher üblichen Bewährungsauftstiege nach einer bestimmten Zeit entfallen; statt dessen erfolgt ein Aufstieg innerhalb von vier Entwicklungsstufen. „Mitarbeiter können ihre Bezüge durch die Qualität und Quantität ihrer Arbeitsleistung erhöhen, indem sie früher in die nächste Entwicklungsstufe aufsteigen“, betont der Personaldirektor. Die jeweilige Endstufe innerhalb einer der 15 Entgeltgruppen wird in der Regel nach 15 Jahren erreicht, bei über dem Durchschnitt liegender Leistung können die Stufen früher erklommen werden. „Jüngere Mitarbeiter können in dem neuen System dann bei entsprechender Leistung früher ein höheres Entgelt erhalten, aber prinzipiell erreichen alle Mitarbeiter die Endstufe früher als bisher.“ Allerdings müssen leistungsbezogene Elemente noch festgelegt werden, damit eine Gleichbehandlung nach klaren Kriterien erfolgen kann. Das soll in der Bistums-KODA bis Ende 2010 geschehen. Bis dahin, so Schlimme, werde das Leistungsentgelt am Jahresende gleichmäßig an alle Mitarbeiter ausbezahlt, freilich unter Berücksichtigung der Kinderkomponente.

Im Gegensatz zum sonstigen Öffentlichen Dienst zahlt das Bistum künftig einheitlich 84 Prozent Jahressonderzahlung und differenziert hier nicht nach Vergütungsgruppen. „Das ist eine sozialere Lösung als im Öffentlichen Dienst“, unterstreicht Schlimme. Das neue System enthält auch eine Niedriglohngruppe, ein Instrument für die Diözese, damit auf Dauer keine Arbeit „outgesourcet“ werden muß. Diese Gruppe der mit einfachsten Tätigkeiten Beschäftigten, vor allem im Bereich der Kirchengemeinden, kann danach weiterhin nach Tarif bezahlt werden und bewegt sich innerhalb der KODA-Beschlüsse.

Analog zu dieser Änderung müssen noch Eingruppierungsrichtlinien für alle Berufsgruppen erarbeitet werden, und parallel dazu erstellt die KODA noch eine Arbeitsvertragsordnung (AVO), in der jeder Mitarbeiter seine Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis auf einen Blick ablesen kann. „Für das Bistum Fulda ist dies eine Neuerung“, betont Schlimme.

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