Altersvorsorge für Selbstständige: Freiheit braucht Sicherheit
Wer selbstständig ist, muss für die Zukunft selbst vorsorgen. Dies gilt besonders für die finanzielle Liquidität im hohen Alter und die zusätzliche Altersvorsorge. Obwohl es keine gesetzliche Verpflichtung gibt, eine entsprechende Vorsorge zu treffen, lohnt es sich, an die Zukunft zu denken. Doch welche Möglichkeiten gibt es überhaupt?
Altersvorsorge ist ein wichtiges Thema, um das sich Arbeitnehmer in einem Angestelltenverhältnis keine Sorgen machen müssen. Sie zahlen ihren Beitrag, der zur Hälfte von dem Arbeitgeber übernommen wird, automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Selbstständige haben diese bequeme Art der Absicherung nicht. In ihren Fällen gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, sich um seine Altersvorsorge zu kümmern. Dabei droht bei fehlendem Abschluss einer Vorsorge das Risiko, im Alter nur die gängige Grundsicherung zur Verfügung zu haben.
Um diesem Szenario vorzubeugen, gibt es jedoch einige Möglichkeiten, die Freelancer oder digitale Nomaden in Betracht ziehen sollten. Seine Einnahmen zu sparen und einen gewissen Prozentsatz monatlich zur Seite zu legen, kann ein erster Schritt sein. Um sich von diesen Einnahmen mehrere Jahre über Wasser zu halten, scheint jedoch eher ungewöhnlich.
Privat oder gesetzlich: Eine Frage der Einstellung
Ähnlich wie bei der Krankenversicherung kann zwischen privater und gesetzlicher Rentenversicherung gewählt werden. Wer freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt, freut sich über vergleichsweise günstige Beiträge, deren Höhe in einem bestimmten Rahmen selbst festgelegt wird. Zudem bestimmen Versicherte, in welchen Monaten bezahlt und wann die Zahlung ausgesetzt wird. Am Ende seiner Berufstätigkeit werden diese gesparten Finanzen in monatlichen Raten ausgezahlt. Die Höhe variiert jedoch aufgrund der vorhandenen Summe und prozentualen Bestimmungen.
Eine Mindestsumme bietet dagegen die private Rentenversicherung, bei der zuvor mit einem Berater festgelegt wird, welche monatliche Summe eingespart wird. Auf diese Weise wird auch die endgültige Summe zur Verwendung definiert. Außerdem steht es dem Versicherten frei zu entscheiden, ob mit dem Rentenbeginn die Ersparnisse in einer Zahlung oder monatlich überwiesen werden. Anders als bei der Basisrente können die Beiträge der privaten Rentenversicherung steuerlich nicht abgesetzt werden.
Vorteile durch Förderung
Die Basisrente (Rürup-Rente) wird durch Steuerbegünstigungen staatlich gefördert. Die Beiträge können zudem in der Steuererklärung angesetzt werden und sind zu 94 % anrechenbar. Hierbei liegt der Maximalbeitrag derzeit bei 25.638 Euro. In der Praxis wird somit die volle Summe eingezahlt. Ein gewisser Steuersatz, der sich nach dem Einkommen richtet, fließt später wieder an den Versicherungsnehmer zurück.
Eine ganz andere Form der Altersvorsorge ist die Investition in Wertanlagen wie Immobilien oder Aktien. Hierfür muss zum einen gewährleistet sein, dass die fälligen Kosten gedeckt werden können. Eigentumswohnungen sind in einigen Kreisen somit sehr gefragt, aber verlangen hohe Investitionen. Für junge Selbstständige ist das Binden an Eigentum jedoch selten eine Option, da sie die Freiheit und die Abwesenheit von Ballast als wahren Vorteil empfinden. Aktien spielen in diesem Zuge eine weitaus größere Rolle, da sie kurzfristig verkauft und angekauft werden. Eine Haltedauer ist nicht vorhanden. Dennoch bedarf es Kenntnis und Know-how, um sich an den Spekulationen nicht zu verschätzen.
Als Selbstständiger lohnt es sich zweifellos, sich mit der eigenen Altersvorsorge im Vorfeld zu beschäftigen. Welche Form am Ende zum Einsatz kommt, bleibt natürlich jeder Person selbst überlassen. Guter Tipp: Es sollten nur Beträge eingezahlt werden, die auch monatlich gestemmt werden können. Eine Zahlung von hohen Summen, die in der Gegenwart zu Zahlungsschwierigkeiten führen, hilft dem zukünftigen Rentenalter bedingt.