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Kyrill-Darlehen-Sonderprogramm der Landesregierung gestartet

Schönes aus Wiesbaden. Das Kyrill-Darlehen-Sonderprogramm der Hessischen Landesregierung ist gestartet: Die hessischen Privatwaldbesitzer können ab sofort Anträge auf zinsverbilligte Darlehen stellen, teilte Forstminister Wilhelm Dietzel heute mit. In Zusammenarbeit mit der Landestreuhandstelle Hessen (LTH) – Bank für Infrastruktur – und der Landwirtschaftlichen Rentenbank steht den geschädigten privaten Waldbesitzern ein zinsverbilligtes Kreditvolumen von bis zu 30 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Darlehenshöhe bewegt sich zwischen 5.000 Euro und 1.000.000 Euro. Als Richtgröße für die Darlehenshöhe kann von 25 Euro je Festmeter (m3) Sturmholz ausgegangen werden, so Dietzel. Pro Unternehmen könne nur ein Kyrill-Darlehen bereitgestellt werden.

Die Laufzeit des Darlehens beträgt rund vier Jahre bei einem tilgungsfreien Jahr. Der Zinssatz beträgt derzeit 4,8 Prozent und wird durch die unterstützenden Mittel der Hessischen Landesregierung um 3 Prozentpunkte auf dann nur noch 1,8 Prozent verbilligt. Für „Junglandwirte“ ermäßigt sich dieser Satz auf derzeit 1,65 Prozent. Er gilt für die gesamte Darlehenslaufzeit, so Dietzel.

Antragsberechtigt sind private Unternehmen der Forstwirtschaft. Die Antragsberechtigung sowie die Höhe des Betriebsmittelbedarfs müssen auf dem Antragsformular vom zuständigen Forstamt bestätigt werden, heißt es in der Üressemitteilung. Der Antrag ist bei der Hausbank des Antragstellers einzureichen und muss bis spätestens 30. April 2007 der Landwirtschaftlichen Rentenbank vorliegen.

Weitere Infos erteilt die LTH – Bank für Infrastruktur telefonisch unter der Rufnummer 069 / 9132 – 4004. Die Antragsvordrucke sowie das aktuelle Merkblatt stehen bei den Hausbanken sowie als Download unter www.LTH.de zur Verfügung.
 

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