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Landkreis Fulda auf gutem Weg bei Ausbau der Kinderbetreuung

Schönes aus Fulda. Der Landkreis Fulda ist mit seinen Städten und Gemeinden nach Aussage des Ersten Kreisbeigeordneten Dr. Heiko Wingenfeld auf gutem Weg, ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder im Alter bis zu sechs Jahren zur Verfügung zu stellen.

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Dies werde sowohl durch den Ausbau der Kindertagespflege für Ein- bis Zweijährige als auch durch die Öffnung der Kindergärten für unter Dreijährige erreicht. Während es auch für Zehn- bis Zwölfjährige ein zunehmendes Betreuungsangebot in ganztägig arbeitenden Schulen gebe, müssten im Grundschulbereich allerdings noch stärkere Anstrengungen unternommen werden, um das Angebot zu erweitern.

Betreuungssituation im Landkreis Fulda

Wie der Jugenddezernent des Landkreises erläuterte, bestehe die gesetzliche Verpflichtung, bis zum 1. Oktober 2010 die Zahl der Betreuungsplätze auszubauen, um ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für Kinder im Alter von unter drei Jahren und im schulpflichtigen Alter vorzuhalten. Mit dem Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz habe allerdings das Land Hessen mit Wirkung zum 1. Januar 2007 den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz auf die Kommunen übertragen. Der Landkreis Fulda müsse als Jugendhilfeträger eine jährliche Meldung über die aktuelle Ausbaustufe des Betreuungsangebots im Kreisgebiet abgeben.

„Von Einzelfällen abgesehen, kann im Landkreis Fulda mit Hilfe eines gut ausgebauten Systems an Tagespflegepersonen, das durch Kindergärten mit Plätzen für Kinder ab zwei Jahren oder sogar darunter ergänzt wird, der Bedarf an Betreuungsangeboten bedient werden“, kommentiert der Erste Kreisbeigeordnete die aktuellen Zahlen. Die Ausnahmen beträfen insbesondere ungünstige Tageszeiten. „Wer schon in den frühen Morgenstunden an die Arbeit muss, hat es derzeit noch schwer, eine Tagespflegeperson in der näheren Umgebung zu finden“, erläutert Wingenfeld beispielhaft.   

In 33 Einrichtungen Betreuungsangebot für Kinder unter 3 Jahren

Laut Angaben des Jugenddezernenten haben von 89 Kindertagesstätten im Landkreis Fulda 33 Einrichtungen ein Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren beziehungsweise für Schulkinder. Insgesamt gebe es 261 Plätze, von denen 244 besetzt seien. 76 Kindertagespflegepersonen betreuten zur Zeit 160 Kinder. Weitere 25 Bewerber würden derzeit als Tagespflegepersonen qualifiziert. „Wir haben für 2007 die Mittel zur Förderung von Kindern in Tagespflege auf 300.000 Euro aufgestockt“, berichtet Wingenfeld

Wachsende Bedeutung der Tagespflege

Insbesondere die Kindertagespflege gewinne bei dem Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern, zunehmend an Bedeutung. Die Tagespflege eigne sich wegen ihres familiären Charakters vor allem für Kleinkinder. Der Landkreis Fulda trage der Aufwertung des Berufsbilds durch ein umfangreiches Qualifizierungs- und Fortbildungsangebot Rechnung. Die Grundqualifikation bestehe aus 58 Unterrichtseinheiten und einem Erste-Hilfe-Kurs, die Aufbauqualifikation aus jährlich mindestens 20 Unterrichtseinheiten. „Für die Beratung und Fortbildung steht in 2007 mit 15.000 Euro ein deutlich höherer Betrag als 2006 zur Verfügung“, erläutert Wingenfeld die Anstrengungen des Landkreises.

Die noch vom Kreisausschuss zu beschließende zweite Ausbaustufe von 30 Plätzen für Kinder unter einem Jahr, 60 Plätze für Kinder im Alter von einem bis zwei Jahren sowie 120 Plätzen für Kinder im Alter von zwei bis drei Jahren könne erreicht werden, betont Dr. Wingenfeld. Schwieriger gestalte sich die Situation bei den Sechs- bis Zwölfjährigen. Hier seien 500 Plätze vorgesehen, die durch Ganztagsbetreuungsangebote an Schulen auch erreicht würden, von denen jedoch vornehmlich die Zehn- bis Zwölfjährigen profitierten.

Aufgrund der aktuellen Zahlen lautet das Fazit des Ersten Kreisbeigeordneten: „Im Landkreis Fulda kommen wir beim Ausbau des Betreuungsangebots gut voran. Bei der Tagespflege liegen wir hessenweit sogar an der Spitze.“ Für den Landkreis Fulda komme es zusammen mit den Städten und Gemeinden darauf an, sich weiterhin um einen bedarfsgerechten Ausbau entsprechender Angebote bemühen, um junge Familien in der Region zu halten und ihnen die Entscheidung für Kinder zu erleichtern.

Schwierigkeit der Bedarfsermittlung

Einschränkend weist Dr. Wingenfeld darauf hin, dass der Kreisverwaltung nur der konkret gemeldete Bedarf bekannt sei. „Sowohl auf Bundesebene als auch vor Ort ist es letztlich kaum möglich, den tatsächlich bestehenden Bedarf exakt zu beziffern.“ Deshalb sei die in Berlin diskutierte Forderung, 500.000 zusätzliche Betreuungsplätze zu schaffen, fragwürdig. „Es kann nicht sein, dass die Bundespolitik ohne detaillierte Erhebungen in planwirtschaftlicher Manier willkürlich gegriffene Zielgrößen wie beispielsweise die Zahl von 750.000 Betreuungsplätzen vorgibt“, so Wingenfeld. Der Bedarf an Betreuungsangeboten sei auf regionaler und örtlicher Ebene sehr unterschiedlich. „Wir können froh sein, dass es bei uns  noch vergleichsweise gut funktionierende Familienstrukturen gibt, in denen sich viele junge Eltern dafür entscheiden, selbst für die Kinderbetreuung zu sorgen.“

„Eltern, die zugunsten der Kinderbetreuung ganz oder zeitweise auf berufliche Karriere und zusätzliches Einkommen verzichten, erbringen eine wichtige Leistung für die Allgemeinheit“, unterstreicht Dr. Wingenfeld. Dieser Aspekt komme in der aktuellen Diskussion zu kurz. Gleichwohl gebe es gute und nachvollziehbare Gründe, warum jemand arbeiten gehen wolle oder müsse. „Die Politik muss unterschiedlichen Lebensentwürfen Rechnung tragen. Sie hat die Aufgabe, die Voraussetzungen für eine tatsächliche Wahlfreiheit weiter zu verbessern.“

Kosten für mehr Betreuungsplätze nicht auf Familien abwälzen!

Hinsichtlich der von der Bundesregierung geplanten Ausweitung von Betreuungskapazitäten fordert Dr. Wingenfeld ein klares Finanzierungskonzept. Die Landkreise, Städte und Gemeinden hätten nur einen sehr begrenzten Handlungsspielraum. Entweder müssten Bund und Land den Kommunen deutlich mehr Mittel für die Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen zur Verfügung stellen oder die Familien müssten finanziell stärker unterstützt werden, um damit selbst Betreuungskosten bezahlen zu können. „Es kann aber nicht sein, dass die bisherigen Familienleistungen reduziert werden, um neue Betreuungsplätze zu schaffen.“ Nicht die Familien, sondern die  Gesellschaft als Ganzes müsse zur Finanzierung der Kinderbetreuung herangezogen werden, fordert Dr. Wingenfeld.

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