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Caritas und Diakonie führten gemeinsam Hospiztagung durch

Frankfurt. Menschenwürde, Autonomie des Einzelnen, aktive und passive Sterbehilfe, Patientenverfügung, Sterbebegleitung, Beihilfe zum Suizid, Lebensschutz und Hospizbewegung – alles dies sind Begriffe, um die derzeit in Politik und Gesellschaft viel diskutiert wird.

Menschenwürde angesichts des nahenden Todes – was bedeutet das für den Sterbenden? Wie wird man ihm und seiner Selbstbestimmung gerecht, ohne das hohe Gut des Lebensschutzes preiszugeben? Besonders involviert von diesen Fragen sind Ärzte und Pfleger, die auf Grund ihrer Tätigkeit täglich mit dem Sterben konfrontiert sind, das angesichts der Tabuisierung in der Gesellschaft anscheinend fast immer gleich einem plötzlichen Unglück über die emotional völlig unvorbereiteten betroffenen Familien herein bricht.

Die beiden christlichen Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie in Hessen, Träger vieler Einrichtungen, die mit Betreuung und Pflege alter und kranker Menschen betraut sind, haben jetzt für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für die in diesem Aufgabenfeld ehrenamtlich Tätigen eine Tagung „Menschenwürde zwischen Selbstbestimmung und Lebensschutz – christlich handeln am Lebensende“ durchgeführt.

Im Frankfurter „Haus am Dom“ trafen knapp 100 Ärztinnen und Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger, Einrichtungsleiter, Freiwillige im ambulante und stationären Hospizdienst und der kirchlichen Wohlfahrtsverbände sowie Geistliche und Wissenschaftler zusammen, um über rechtliche, medizinisch-ethische und pflegerische Fragestellungen zu diskutieren. Dem Veranstalter, der hessischen Caritas-Diakonie-Konferenz, ging es dabei darum, allen Haupt- und Ehrenamtlichen bei dieser Arbeit sinnbildlich „den Rücken zu stärken“ wie es in seiner Begrüßungsansprache Peter Deinhart, Caritasdirektor im Bistum Mainz und Sprecher der Caritas-Diakonie-Konferenz, formulierte: Wie sieht eine kirchlich ausgerichtete Sterbebegleitung aus, welche Forderungen stellen die Christen an Politik und Gesellschaft in Bezug auf die Ermöglichung eines würdigen Lebens bis zuletzt?

Welche Bedeutung Kirche und kirchliche Wohlfahrtsverbände selbst dieser Standortbestimmung in der Hospizarbeit zumaßen, zeigte die Anwesenheit der beiden Bischöfe Prof. Dr. Martin Hein, Bischof der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, und Weihbischof Dr. Werner Guballa, Bistum Mainz, die sich mit Grundsatzreferaten auch aktiv an der Tagung beteiligten.

Bischof Hein betonte in diesem Zusammenhang, dass die Tagung auch ein politisches Signal der Kirchen zur gesellschaftlichen Diskussion um dem Umgang mit dem Sterben und den Sterbenden sei: Christliche Positionen, nämlich die Voranbringung der Hospizbewegung,   könnten auch auf diesem Feld lebensdienlich für die gesamte Gesellschaft sein – man müsse sie nur vernehmlich äußern und plausibel darlegen. Caritas und Diakonie, so ergänzte Weihbischof Guballa, komme in diesem Zusammenhang die wichtige Rolle zu, für eine kompetente Ausbildung und Begleitung aller haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sorgen. 

Oberlandeskirchenrat Dr. Eberhard Schwarz, Landespfarrer für Diakonie und Vorsitzender des Hospizvereins Kassel e. V., betonte, die Intensität um die Debatte einer Patientenverfügung lasse völlig außer Acht, dass nur 13 Prozent der Bevölkerung erklärtermaßen überhaupt die Formulierung einer Patientenverfügung für sich selbst in Erwägung ziehe. Er appellierte an die Politik, die Arbeit der Ehrenamtlichen im stationären Hospizdienst durch bessere finanzielle Ausstattung für deren Ausbildung und Begleitung entsprechend ihrer Notwendigkeit auch wertzuschätzen.

Einig war man sich darin, dass die Hospizbewegung der kirchlichen Lobbyarbeit bedarf: Wer über die Möglichkeiten einer Sterbebegleitung unter Flankierung durch palliativ-medizinische Maßnahmen wirklich Bescheid weiß, werde die Notwendigkeit einer aktiven Sterbehilfe oder Beihilfe zum Suizid sicher wesentlich kritischer beurteilen. (cif)

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