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Beim Holzhaus alle Details vertraglich regeln

Berlin. Holzhäuser oder Holzverkleidungen werden im Schlüsselfertigbau immer beliebter, allerdings fehlen in den Bauverträgen oft nähere Details zur geplanten Bauweise. So hat der Verband Privater Bauherren (VPB) festgestellt. Neben der Art des Holzes und der Güteklasse muss natürlich im Bauvertrag auch stehen, wie welches hölzerne Bauteil geschützt wird – chemisch oder konstruktiv. Auch, wie beispielsweise die Oberfläche von Fenstern behandelt wird – lasiert oder lackiert – und mit und in welcher Farbe, darf in der Baubeschreibung nicht fehlen. Käufer schlüsselfertiger Immobilien sollten sich nicht mit vagen Hinweisen abspeisen und von ungenauen Bezeichnungen verunsichern lassen. Der VPB rät: Im Zweifel immer erst den Vertrag vom unabhängigen Bausachverständigen auf Vollständigkeit prüfen lassen. Weitere Informationen unter www.vpb.de.

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