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Studienbeiträge sollen Studienbedingungen spürbar verbessern

Fulda. Mit seinen Beschlüssen über die Verwendung von Studienbeiträgen möchte das Präsidium der Hochschule Fulda die Bedingungen für Lehre und Studium verbessern. Alle Studierenden sollen auch die positiven Auswirkungen der Studienbeitragspflicht erfahren, teilte die Hochschule mit. 

Ausgaben von rund einer Million Euro wurden bislang beschlossen, hiervon über 200.000 Euro für zusätzliche Mitarbeiter zur besseren Betreuung, Beratung und für zusätzliche Dienstleistungen für Studierende. Ebenso viel wird in zusätzliche Lehraufträge und Gastprofessuren investiert, die zu kleineren Gruppen und zu einem vielfältigeren Lehrangebot für die Studierenden führen.

Rund 140.000 Euro sind für zusätzliche Bücher und Medien in der Bibliothek vorgesehen; für 90.000 Euro sollen zusätzliche Tutoren und studentische Hilfskräfte eingestellt werden, die also einen Teil ihrer Studienbeiträge wieder „zurück“ verdienen können. Außerdem werden zusätzliche Räume für Lehrveranstaltungen und Büros angemietet, werden die Studierenden bei Exkursionen finanziell unterstützt, und auch für die Betreuung von Kindern studierender Eltern werden Zuschüsse gezahlt.

In den kommenden Wochen gehen die ersten Bescheide über Beitragspflicht, aber auch über die Befreiung von Studienbeiträgen an Studierende und neu Immatrikulierte heraus. Die Hochschule Fulda, deren Präsidium sich im vergangenen Jahr gegen die Erhebung von Studienbeiträgen ausgesprochen hatte, folgte nun dem vom Landtag beschlossenen Gesetz und beschloss eine Satzung zu Studienbeiträgen und Befreiungsmöglichkeiten.

Die Satzung folgt insbesondere drei Grundsätzen:
1. Bonus für Leistung: Wer als Studienbewerber sehr gute schulische Leistungen vorweisen kann oder als Studierender sehr gute Studienleistungen, der muss nicht zahlen. Die Hochschule Fulda ist eine der wenigen Hochschulen, die von Anfang an auch Studierende mit überdurchschnittlichen Leistungen in höheren Semestern von Studienbeiträgen befreit.

2. Bonus für Internationalität: Studierende aus Entwicklungsländern und von ausländischen Partnerhochschulen müssen keine Beiträge bezahlen.

3. „Geld-Zurück-Garantie“: Falls die Hochschule Fulda Studienzeitverzögerungen zu vertreten hat, erhalten die betroffenen Studierenden ihre Beiträge zurück.

Außerdem gibt es einen „Elternbonus“: Studierende mit Kindern werden von den Studienbeiträgen befreit. Auch Studierende, die Angehörige pflegen oder betreuen, müssen nicht zahlen. „Es ist uns wichtig“, so Hochschulpräsident Prof. Dr. Roland Schopf, „dass uns niemand verloren geht, weil er nicht zahlen kann.“

Niemand muss sofort zahlen: Jeder Studierende hat einen Anspruch auf ein Darlehen der Landestreuhandstelle zu relativ günstigen Zinsen und Rückzahlbedingungen; BaföG-Empfänger müssen keine Zinsen bezahlen.

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