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Sonntagsschutz wird gestärkt – Kolpingwerk begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Fulda/Hanau/Kassel/Marburg. „Das heutige Urteil, mit dem die Freigabe der Ladenöffnungszeiten an allen Adventssonntagen im Land Berlin verworfen wird, stärkt den Schutz des Sonntags“, begrüßt Steffen Flicker, Diözesanvorsitzender der Kolpingwerkes im Bistum Fulda, den Karlsruher Richterspruch. Er zeige, dass dem im Grundgesetz verankerten Sonntagschutz Rechnung getragen werde.

„Der Sonntag als Ruhetag sei für die Menschen eine Einladung zur Entschleunigung“, betont Flicker. „Darüber hinaus ist der Sonntag als Tag des Herrn für Christen ein unverzichtbar hohes Gut.“ „Zudem hat das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung zur Sonntagsruhe mit zwei anderen Verfassungsartikeln verbunden, nämlich mit dem Schutz der Arbeitnehmer (aus Artikel 2 Absatz 2) und mit dem Schutz der Familie (Artikel 6 Absatz 1)“ ergänzt Stefan Sorek, Kolping-Diözesangeschäftsführer.

Damit haben die Richter jetzt sogar ein „verfassungsverankertes Grundelement sozialen Zusammenlebens und staatlicher Ordnung“ aufgezeigt und die Achtung der Sonntagsruhe zu einem einklagbaren Grundrecht erhoben. Und die Richter haben nicht nur die Adventsregelung in Berlin gekippt, sondern auch festgestellt, dass es überall für Ausnahmen von der Sonntagsruhe „gewichtige Gründe“ geben muss.

Die Karlsruher Richter haben das Vorweisen eines höheren Interesses übrigens für das ganze Jahr gefordert und damit deutlich gemacht, dass die Sonntagsruhe grundsätzlich die Regel und eine Ladenöffnung nur eine Ausnahme ist, für die es stets besondere Gründe geben muss. „Ich bin sehr froh, dass es im Urteilsspruch nicht nur um verkaufsoffene Sonntage an sich ging, sondern auch die Familie eine neue Bestätigung erhält und der Sonntag vor allem auch als Gemeinschafts- und Erholungstag eine Aufwertung erfährt“ betont Stefan Sorek.

„Das ist ein deutliches Zeichen, dass gesellschaftliches Zusammenleben einen sehr hohen Stellenwert haben soll.“ Erfreulich wäre es jetzt aber auch, wenn dieser Richterspruch dazu führen würde, weitere Sonderregelungen von Geschäftsöffnungen an Sonntagen zu überprüfen, schließt Sorek sein Resümee zu dem wichtigen Signal aus Karlsruhe.

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