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Baugenehmigung für das 5. Element erteilt

Fulda. Wie Landrat Bernd Woide mitteilt, hat das Landratsamt die Baugenehmigung für das „5. Element“ im Eichenzeller Industriegebiet erteilt. Das Vorhaben war in die öffentliche Diskussion geraten nachdem bekannt wurde, dass die Betreiber neben einem Wellness-Center auch Rückzugsräume vorhalten, die zur Ausübung sexueller Dienstleistungen dienen.

Zunächst war zwischen dem Bauherrn und dem Landratsamt Fulda strittig, ob für eine derartige Nutzung eine bauaufsichtliche Genehmigung erforderlich sei. Diese unterschiedlichen Rechtsauffassungen wurden zwischenzeitlich beigelegt. Der Bauherr hat eine höhere Geldbuße entrichtet und Ende 2009 einen entsprechenden Antrag auf Nutzungsänderung beim Landkreis Fulda gestellt. Zentrale Frage bei der Beurteilung dieses Bauantrags war die Rechtswirksamkeit der von der Gemeinde Eichenzell beschlossenen Veränderungssperre.

Aufgrund der Komplexität der bauplanungsrechtlichen Situation hat der Landkreis die obere Bauaufsichtsbehörde, das Regierungspräsidium Kassel, um Stellungnahme gebeten. Diese kommt nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage zu dem Ergebnis, dass die Veränderungssperre aufgrund ihres räumlichen Zuschnitts nicht geeignet ist, die bauplanungsrechtliche Intention der Gemeinde Eichenzell im Hinblick auf solche Bauvorhaben rechtwirksam umzusetzen.

Der Landkreis Fulda schließt sich dieser Bewertung uneingeschränkt an und hat daher entschieden, die Baugenehmigung zu erteilen, da solche Vorhaben in Industriegebieten bauplanungsrechtlich grundsätzlich zulässig sind. Abschließend weist Landrat Woide darauf hin, dass sich die getroffene Entscheidung ausschließlich an rechtlichen Vorgaben orientiert hat. Moralische oder politische Bewertungen stehen der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Fulda nicht zu.

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