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Neue Regelung für mehr Verkehrssicherheit – Haltende Omnibusse nicht überholen

Schönes aus Fulda. Der Landkreis Fulda hat eine neue Regelung für mehr Verkehrssicherheit eingeführt. Wie der Verkehrsdezernent des Landkreises Fulda, Erster Kreisbeigeordneter Dr. Heiko Wingenfeld mitteilte, dürfen Omnibusse, die sich einer Haltestelle nähern und das Warnblinklicht angeschaltet haben, nicht überholt werden.

 

Die Fahrer von Omnibussen des Linienverkehrs und von gekennzeichneten Schulbussen müssen ab sofort flächendeckend im Landkreis – mit Ausnahme des Stadtgebietes Fulda – das Warnblinklicht einschalten, wenn sie sich einer Haltestelle nähern bzw. solange Fahrgäste ein- und aussteigen.

 

Solange Busse mit Warnblinklicht an Haltestellen stehen, darf in beiden Fahrtrichtungen nur mit Schrittgeschwindigkeit und in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung beziehungsweise Behinderung von Fahrgästen ausgeschlossen ist, so Wingenfeld. Wenn nötig, müssen die Fahrzeugführer warten.

 

Die bisherige Regelung, dass Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen das Abfahren von Haltestellen zu ermöglichen ist, gelte weiter. Auch hier müssten, falls nötig, die anderen Fahrzeugführer warten. Das Abfahren der Busse werde den übrigen Verkehrsteilnehmern durch Betätigen des linken Blinkers angezeigt.
 

 

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