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„Elternbeiträge sollen stabil bleiben“ – Trägerversammlung des Hünfelder Kinderbetreuungs- und Erziehungsverbundes St. Elisabeth

Hünfeld. Die Elternbeiträge in den Hünfelder Kindergärten sollen im kommenden Kindergartenjahr stabil gehalten werden. Dies geht auch den Bilanzen hervor, die im Rahmen der letzten Trägerversammlung und des Fachbeirats der Hünfelder Kinderbetreuungseinrichtungen besprochen wurden. Wie Bürgermeister Dr. Eberhard Fennel dazu mitteilt, kann nach den bisherigen Planungen davon ausgegangen werden, dass durch die Elternbeiträge ein Kostendeckungsgrad von rund 34,5 Prozent trotz der zu erwartenden Kostensteigungen erreicht werden kann. Deshalb, so Bürgermeister Dr. Eberhard Fennel, solle von Seiten der Stadt Hünfeld keine Anhebung der Kindergartenentgelte vorgeschlagen werden.

Wie aus den Planungen weiter hervorgeht, sind gegenwärtig in den Hünfelder Kinderbetreuungseinrichtungen noch drei Plätze frei. Angesichts der zurückgehenden Kinderzahlen wird schon im neuen Kindergartenjahr, das im Sommer beginnt, mit einem Minderbedarf von 33 Plätzen gerechnet. Deshalb wird es nach den Beratungsergebnissen der Versammlung erforderlich sein, mit der Schlie-ßung von Gruppen auf die geringere Nachfrage zu reagieren.

Bei den unter Dreijährigen werden gegenwärtig in Hünfeld insgesamt 60 Kinder betreut. 20 Kinder nutzen dafür Tagespflegepersonen, bei denen die Eltern durch Zuschüsse der Stadt Hünfeld unterstützt werden, 40 Kinder besuchen die Kinderkrippe Villa Kunterbunt. Damit liegt das Verhältnis in Hünfeld exakt auf dem Niveau des Bundes für die so genannte „U-3-Betreuung“, das ein Verhältnis von zwei Dritteln der Kinder in Kinderkrippen und ein Drittel in der Kindertagespflege vorsieht.

Sorge bereitet den Kommunen nach Angaben von Bürgermeister Dr. Fennel, dass entgegen der bisherigen Zusagen des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Familie und Gesundheit der zugesagte Konnexitätsausgleich nur noch für jene Träger gezahlt werden sollen, die nach dem 30.12.2008, dem Tag der Veröffentlichung der neuen Mindestverordnung, eine Aufstockung des Fachkräftepersonals entsprechend der neuen Verordnung vorgenommen haben. Kommunen, die vorher bereits freiwillig einen höheren Personalschlüssel zu Grunde gelegt hatten, sollen dagegen leer ausgehen. Der Bürgermeister geht davon aus, dass vie-le hessischen Kommunen dagegen klagen werden.

Ein weiterer Grund zur Sorge ist ein neues Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen. Das Gericht hatte entschieden, dass ein vollständiger Kostenausgleich einschließlich der Abschreibungskosten für die Gebäude vorzunehmen ist, wenn Kinder aus der einen Gemeinde eine Einrichtung in einer anderen Gemeinde besuchen. Das bedeutet, dass die Wohnortgemeinde sämtliche rechnerische Kosten der aufnehmenden Gemeinde zu erstatten hat. Dies berge die Gefahr, dass die Kosten für die Kommunen insgesamt dadurch weiter stiegen, so Dr. Fennel.

Es müsse dabei das Ziel sein, das alle Kinder aus der Stadt Hünfeld auch tatsächlich einen Kindergarten in Hünfeld besuchten. Würden eigene Kindergärten nicht ausgelastet und dafür Einrichtungen in Nachbarkommunen genutzt, führe dies zu erheblichen Mehrkosten. Bislang ist dass Urteil noch nicht rechtskräftig. Gegenwärtig werde unter Beteiligung des Städte- und Gemeindebundes mit dem Sozialministerium an einer entsprechenden Regelung gearbeitet. Der Arbeitsgruppe, die sich mit dem Thema befasse, gehöre er an, teilte der Bürgermeister abschließend mit.

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