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„Montagsauto“ berechtigt zum Rücktritt vom Kaufvertrag

Rechtstipp. Rügt der Käufer eines Neuwagens eine Vielzahl von Mängeln am Fahrzeug und können diese nur durch eine Reihe von Werkstattaufenthalten behoben werden, kann das Fahrzeug als mangelhaft angesehen werden. Entsprechend kann der Käufer zum Rückritt vom Kaufvertrag berechtigt sein. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart verweist der Autoclub ACE.

 

Die Rücktrittserklärung sei insbesondere deshalb gerechtfertigt, weil das Fahrzeug vermutlich nicht mit der erforderlichen Sorgfalt hergestellt worden sei. Dementsprechend müsse das Auftreten immer neuer, auf unsachgemäße Ver- und Bearbeitung zurückzuführender Ausfälle befürchtet werden, begründeten die Richter ihre Entscheidung. (ddp)

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