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Mario Klotzsche (FDP) fordert „Masterplan für die regionale Gesundheitsversorgung“

Fulda. Mario Klotzsche, FDP Fraktionschef im Fuldaer Kreistag, fordert die Erstellung eines Masterplans für die regionale Gesundheitsversorgung durch den Landkreis Fulda. Durch neue Modelle der Zusammenarbeit zwischen Ärzten, etwa in Form ärztlicher Genossenschaften, kann der Versorgungsradius und die Attraktivität des Hausarztberufes gesteigert werden. „Die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum, vor allem im Bereich der Hausärzte, wird in absehbarer Zukunft noch schwieriger werden. Bis zu 75 Prozent der Hausarztpraxen in den ländlichen Regionen Hessens werden nach Pensionierung der bisherigen Inhaber nicht mehr oder nur noch unzureichend durch Nachfolger nachbesetzt werden können, so eine Untersuchung. Nicht nur aufgrund der demografischen Entwicklung, sondern auch wegen Fehlsteuerungen im Gesundheitssystem wird es immer schwieriger junge Hausärzte zu finden.

Im Jahr 2008 sind hessenweit 193 Ärzte aus der hausärztlichen Versorgung ausgeschieden, aber nur 90 Hausärzte wurden neu zugelassen. Die Zahl der Mediziner, die eine entsprechende Facharztprüfung bei der Ärztekammer absolviert haben, ist mittlerweile auf 40 Prozent des eigentlichen Bedarfs gesunken. Von den wenigen möglichen Nachfolgern für Hausarztpraxen haben immer weniger Interesse an einer wirtschaftlich selbstständigen Tätigkeit wie sie dem klassischen Bild des niedergelassenen Hausarztes entspricht. Insbesondere Frauen, die heute in der Mehrheit unter den Medizinabsolventen sind, haben oft ein andere Berufsvorstellung und wünschen sich die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit.

„Diese dramatische Entwicklung trifft auch auf den Landkreis Fulda zu. Daher sind entscheidende Strukturveränderungen notwendig.“, so Klotzsche. „Wir wollen, dass unter Federführung des Landkreises zusammen mit den Kommunen, den Ärzten, Krankenhäusern und Kassen ein Masterplan für die regionale Gesundheitsversorgung entwickelt wird, um die ärztliche Versorgung vor Ort auch in den nächsten Jahren sicherzustellen.“, so Klotzsche weiter.

Mit dem Masterplan sollen durch eine standortübergreifende Betrachtung unterversorgte Gebiete identifiziert und Modelle für Kooperationen zwischen Haus- und Fachärzten sowie zwischen Ärzten und medizinnahen Dienstleistern erarbeitet werden. „Die Entwicklung geht weg von der klassischen, alleinstehenden Hausarztpraxis und führt zur Zusammenarbeit von mehreren Ärzten oder Einrichtungen. Wichtig ist aber, dass die Präsenz in der Fläche gewahrt bleibt. “ so Klotzsche. Die Ärzte könnten etwa im Bereich der Verwaltung und Abrechnung, bei Investitionen für teure Geräte, bei der Patientenbetreuung und der Personalplanung kooperieren. „Eine Möglichkeit neue Formen der Zusammenarbeit rechtlich zu fassen, bietet das Genossenschaftsrecht“, so Klotzsche.

Ärzte könnten sich zu Genossenschaften zusammenschließen und organisatorische Aufgaben, aber auch wirtschaftliche Risiken oder die Frage der Praxisübergabe den regionalen ärztlichen Genossenschaften übertragen. Für die Patentiten ist wichtig, dass dadurch nicht die Praxisdichte ausgedünnt wird. Ein weiterer wichtiger Schritt ist die stärkere Kooperation zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten. Mit dem Klinikum Fulda, dem Herz-Jesu-Krankenhaus sowie den Krankenhäusern in Hünfeld und Gersfeld sind leistungsfähige Häuser vorhanden. In der Vergangenheit wurden die ambulante und stationäre Versorgung getrennt betrachtet. Notwendig ist aber eine enge Verzahnung zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten, um die Versorgung für die Patienten zu verbessern und die Ärzte vor Ort zu stärken.

In dem „Masterplan regionale Gesundheitsversorgung Landkreis Fulda“ sollen zunächst die Grundkoordinaten (Anzahl und Zustand der Arztpraxen, Versorgungsstand, Bevölkerungsstruktur/Bedarf usw.) erfasst werden. Dazu gehört auch die Einbeziehung wichtiger Rahmenfaktoren wie das Vorhandensein von Apotheken, Sanitätshäusern, Heilberufen, Selbsthilfegruppen und Pflegeeinrichtungen. „Auf der Basis des Masterplanes können dann für eine oder für mehrere Gemeinden ganz konkrete lokale Lösungsansätze entwickelt werden und der Kooperationsprozess zwischen Ärzten und Krankenhäusern moderiert werden.“, so Klotzsche abschließend.

Auch der Landesgesetzgeber sieht in der Zukunft die Landkreise in der Verantwortung Unterversorgung zu erkennen und an der Entwicklung von Kooperationsmodellen und Versorgungsnetzwerken teilzunehmen. So bestimmt das neue hessische Krankenhausgesetz, das (voraussichtlich) ab 2011 in Kraft treten wird, für die Landkreise eine federführende Funktion bei der Organisation der neu geschaffenen (regionalen) Gesundheitskonferenzen. Die FDP Fraktion wird in der nächsten Kreistagssitzung einen entsprechenden Antrag einbringen und die Erarbeitung eines Masterplanes fordern.

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