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Neuer Offizialatsrat im Bistum Fulda – erstmals Laie ernannt

Fulda. Diözesanrichter lic. iur. can. Eric Janson, seit Juli 2003 am Bischöflichen Offizialat zu Fulda tätig, ist von Bischof Heinz Josef Algermissen mit Wirkung vom 1. März zum Offizialatsrat ernannt worden. Janson sei der erste Laie, dem in Anerkennung seiner Verdienste diese Ehre zuteil werde, betonte Offizial Domkapitular Prof. Dr. Lothar Wächter bei der Übergabe der Urkunde. „Sie haben in den verschiedenen Arbeitsbereichen des Offizialats, Kirchenrechts und der Lehre Großes geleistet“, unterstrich der Gerichtsvikar des Fuldaer Bischofs. Des weiteren gab er die bischöfliche Ernennung von Dompräbendat Pfarrer lic. iur. can. Carsten Noll und lic. iur. can. Joachim Unger zu Diözesanrichtern am Bischöflichen Offizialat Fulda bekannt, die ebenfalls zum 1. März erfolgte.

Fotos: Wächter, Janson, Noll, Unger (v.r.n.l.)

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Das bischöfliche Offizialat ist eine eigene, weisungsunabhängige Behörde, die vom Offizial, geleitet wird. Es ist als kirchliches Gericht zuständig für alle kirchlichen Streit- und Strafsachen, hauptsächlich für kirchliche Eheverfahren. In diesen geht es nicht um die Scheidung einer Ehe, da nach Auffassung der katholischen Kirche, entsprechend der Weisung des Neuen Testaments, eine gültig geschlossene Ehe unter Christen die beiden Partner zu einem unauflöslichen Bund der Liebe und Treue vereint. In einem kirchlichen Eheverfahren kann jedoch geprüft werden, ob es bei der Heirat überhaupt zu einer gültigen Ehe gekommen ist, d. h. ob die Voraussetzungen für eine solche Ehe bei beiden Partnern gegeben waren.

Ausschlaggebend dafür ist insbesondere, ob bei den Brautleuten ein wirklicher Ehewille entsprechend dem Verständnis der Kirche vorhanden war, wie auch die Freiheit der Entscheidung oder die Fähigkeit, eine partnerschaftliche Ehe mit ihrer Verantwortung für den Gatten und die Kinder einzugehen. Steht am Ende eines kirchlichen Eheverfahrens fest, daß die notwendigen Voraussetzungen für eine gültige Ehe bei der Heirat nicht gegeben waren, so wird sie annulliert, was bedeutet, daß sie von Anfang an nicht gültig war. Jedes Eheverfahren wird von einem Kollegium von drei Richtern entschieden. Wurde eine Ehe in zwei Instanzen für nichtig erklärt, so können die betroffenen Personen erneut kirchlich heiraten.

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