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Bewerbungen für Elisabeth-Selbert-Preis bis 8. März möglich

Wiesbaden. Mit dem Elisabeth-Selbert-Preis würdigt das Land Hessen seit 1983 herausragende Leistungen zur Verwirklichung von Chancengleichheit und Gleichberechtigung. „Engagement, Mut, Kreativität und gestalterische Kraft von Frauen und Männern, die sich für diese Ziele einsetzen, wollen wir anerkennen. 2011 hat die Verleihung durch den anstehenden 25. Todestag von Elisabeth Selbert eine besondere Bedeutung“, erklärte der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner. Die feierliche Überreichung des Preises werde deshalb in diesem Jahr bereits im Monat Juni stattfinden – Elisabeth Selbert war am 9. Juni 1986 verstorben.

Der Elisabeth-Selbert-Preis wird alle zwei Jahre von der Hessischen Landesregierung verliehen und ist mit 10.000 Euro dotiert. Die Auszeichnung richtet sich an Frauen und Männer, die sich in der alltäglichen Praxis durch besonderes Engagement oder durch berufliche Kompetenz  für Chancengleichheit und Gleichberechtigung eingesetzt haben, gepaart mit umfassendem Wissen um die Notwendigkeit von Gleichberechtigung in der Demokratie.

Mit der Auszeichnung erinnert die Landesregierung an die hessische Juristin Elisabeth Selbert (geboren am 22. September 1896), die sich erfolgreich und nachhaltig für die Rechte der Frauen engagiert hat und eine der wenigen Mütter des Grundgesetzes ist. Durch ihren unermüdlichen und nicht nachlassenden Einsatz ist ihr die Verankerung des Gleichberechtigungsgrundsatzes im Grundgesetz zu verdanken. In Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes heißt es seit dem 23. Mai 1949: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“

„Elisabeth Selbert ist ein Vorbild. Auch heute bleibt es ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen, für Gleichberechtigung und Chancengleichheit von Frauen und Männern zu sorgen. Im Jubiläumsjahr des 100. Internationalen Frauentages sollen bei der Preisvergabe diejenigen Persönlichkeiten eine Anerkennung erfahren, die mit ihrem Wirken diese nach wie vor grundlegende und aktuelle gesellschaftliche Thematik mit neuen Impulsen versehen“, sagte Sozialminister Grüttner weiter.

Der Preis kann sowohl als Hauptpreis oder gemeinsam mit einem Förderpreis verliehen werden. Über die Preisvergabe entscheidet eine Jury. Der Vorschlag oder die Bewerbung muss die Leistung, die ausgezeichnet werden soll, benennen sowie darlegen, worin das besondere nachprüfbare Engagement besteht. Mit dem Vorschlag oder der Bewerbung ist gegebenenfalls die zu würdigende Arbeit einzureichen. Eigenbewerbungen sind möglich.

Bewerbungen in siebenfacher Ausfertigung müssen eingereicht werden bis Dienstag, 8. März 2011 (Poststempel):

Hessisches Sozialministerium – Stabsstelle Frauenpolitik
Dostojewskistraße 4
65187 Wiesbaden

Nähere Informationen gibt es beim Hessischen Sozialministerium, Maja Weise, Telefon (0611) 817-3590.

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