Logo

Arbeitsagentur überprüft Beschäftigungspflicht – Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen müssen gemeldet werden

Fulda. Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens zwanzig Arbeitsplätzen haben in diesen Tagen Post von der Agentur für Arbeit erhalten. Sie sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen zu beschäftigen. Ob diese Verpflichtung erfüllt wird, überprüft die Arbeitsagentur. Arbeitgeber, die ihrer Beschäftigungsverpflichtung nicht nachkommen, müssen eine Aus-gleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der tatsächlichen Beschäftigungsquote. Bis spätestens 31. März 2011 müssen die betreffenden Arbeitgeber der Agentur für Arbeit Fulda ihre Beschäftigungsdaten für das abgelaufene Jahr 2010 anzeigen.

Dies ist auch in elektronischer Form möglich. Das dafür notwendige Programm kann unter www.rehadat-elan.de kostenlos herunter geladen werden. Auf dieser Website finden die Arbeitgeber weiterhin Informationen zur Installation und zur Anwendung des Programms. Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen von der Arbeitsagentur erhalten, sind anzeigepflichtig. Weitere Fragen zum Anzeigeverfahren beantworten die Fachleute in der Agentur für Arbeit Fulda unter der Telefonnummer 0661/17-230.

Categories:

Alle Nachrichten