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Sechs Jahre SGB II in Hessen: Aktivieren, Fördern, Eingliedern

Hessen. Seit dem 1. Januar 2011 wurden durch die Grundgesetzänderung die Zusammenarbeit von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen sowie der Fortbestand der Optionskommunen dauerhaft ermöglicht. Alle Grundsicherungsstellen heißen ab Januar bundesweit einheitlich „Jobcenter“. Grund genug, eine Bilanz der gemeinsamen sechsjährigen Arbeit von BA und Kommunen in den ehemaligen Arbeitsgemeinschaften in Hessen zu ziehen. „Bedenkt man die schwierigen Ausgangsvoraussetzungen mit einem massiven und sprunghaften Anstieg der Arbeitslosigkeit in 2005 können wir eine positive Bilanz der gemeinsamen Arbeit der BA und den Kommunen in den Arbeitsgemeinschaften ziehen. Die Beteiligten haben sich zusammengerauft und ihre jeweiligen Kernkompetenzen zum Wohl der arbeitslosen Menschen eingebracht“, sagte Dr. Frank Martin, Leiter der Regionaldirektion Hessen.

Die Förderung der Arbeitslosengeld II-Empfänger wurde stetig ausgebaut und somit auch die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel im hohen Maße ausgeschöpft. Gerade bei der Senkung der Jugendarbeitslosigkeit sei man große Schritte vorangekommen, so Martin. Auch Dank der von Anfang an praktizierten Steuerung durch Ziele und Vereinbarungen. Doch es existieren auch Felder, in denen die Fortschritte noch nicht ausreichen: So gebe es beispielsweise bei der Integration von Alleinerziehenden noch erheblichen Aufholbedarf.

In den nächsten Jahren müssen die Grundsicherungsträger neue Wege gehen und die Wirksamkeit der Arbeitsmarktprogramme überprüfen. „Die in Berlin gefallene Entscheidung, das Verwaltungs- und Eingliederungsbudget zu kürzen, ist eine Tatsache, auf die sich alle einstellen müssen. Der verbesserte Arbeitsmarkt und der wachsende Fachkräftebedarf verlangen es, dass wir die stillen Reserven an schwer vermittelbaren Jugendlichen, Älteren oder auch Alleinerziehenden so qualifizieren, dass sie auch im ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen können“, so abschließend Frank Martin.

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