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Unterkunftskosten für Hartz IV-Empfänger – Podiumsdiskussion am 10. März

Fulda. Die Änderungen im SGB II betreffen nicht nur den Regelsatz und das Bildungspaket. Von vielen nicht beachtet, werden auch die Möglichkeiten zur Sanktionierung erweitert. Eine besonders folgenreiche Änderung betrifft die Kosten der Unterkunft. Den Kommunen wird hier das Recht eingeräumt, diese zu einem Gesamtbetrag zusammen zu fassen und als Pauschale auszuzahlen. Bei einer Pauschale ist automatisch die Übernahme von Heiz- und Betriebskostennachzahlungen ausgeschlossen. In kalten Wintern wie diesem, kann dadurch eine enorme Härte für die Bezieher von Sozialleistungen entstehen.

„Die Nachzahlungen müssten dann vom Regelsatz bestritten werden, der ja nur das Existenzminimum deckt,“ stellt Wolfgang Lörcher, Vorsitzender der Erwerbsloseninitiative Fulda fest. „Es ist zu befürchten, dass die Pauschale angesichts leerer Kassen zu niedrig ausfallen wird“, so Lörcher weiter. Da die Pauschalen nicht zwingend vorgeschrieben sind, liegt es an den Abgeordneten des Fuldaer Kreistages, ob sie überhaupt eingeführt werden und wenn, wie hoch sie ausfallen. Damit kommt der Kommunalwahl am 27. März eine besondere Bedeutung zu. Damit die Bezieher von Sozialleistungen wissen, wie sich die Parteien im zukünftigen Kreistag zu dieser Pauschale verhalten, veranstaltet die Erwerbsloseninitiative Fulda am 10. März 2011, um 19:00 Uhr eine Podiumsdiskussion, zu der Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Parteien eingeladen sind.

Die Diskussion findet in den Räumen der Martin-Luther-Kirche, Martin-Luther-Platz 3 in Fulda statt. „Bei dieser Podiumsdiskussion freuen wir uns vor allem auf die Fragen der Betroffenen und hoffen deshalb möglichst viele begrüßen zu dürfen. Den einzelnen Politikerinnen und Politikern muss klar sein, es gibt über 5500 Bedarfsgemeinschaften im Landkreis, damit bilden diese Menschen auch ein großes Wählerpotential“, so Lörcher.

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