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Interessengemeinschaft barrierefreies Fulda ist eingetragener Verein

Fulda. Zu den Gruppierungen, Organisationen, Verbänden und Vereinen der Behindertenselbsthilfe und der Behindertenhilfe, die sich schon seit vielen Jahren für die Belange behinderter Menschen in Fulda engagieren, zählt seit ca. einem Jahr auch die Interessengemeinschaft barrierefreies Fulda (IGbFD). Sie setzt sich für alle Menschen ein, die aus den unterschiedlichsten Gründen in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. In erster Linie liegt der IGbFD die barrierefreie Zugänglichkeit von öffentlichen Gebäuden (z.B. Arztpraxen und Krankenhäuser, Behörden, Banken und Sparkassen, Verkaufs- und Gaststätten, kulturelle Einrichtungen, Hotels,) sowie die Durchsetzung barrierefreier Standards für öffentliche Plätze, Fuß- und Verkehrswege (incl. Straßenüberquerungen und Haltestellen) in Fulda am Herzen.

Ein weiteres Hauptziel ist für sie die Einrichtung eines Behindertenbeirates, der unter anderem auch in Ausschüssen, die sich mit der Planung von neuen Gebäuden und Umbauten bzw. von Verkehrswegen und öffentlichen Plätzen befassen, gehört werden soll. Seit dem 4. März 2011 ist die IGbFD nun ein eingetragener Verein. Die Gründungsversammlung wählte Hanns-Uwe Theele zum 1. Vorsitzenden. Er wird von Heinz Ulrich Ludwig Schulz als 2. Vorsitzenden unterstützt. Das Amt der Schriftführerin hat Petra Rödel-Ebert übernommen, das des Kassenwarts Thomas Fleck.

Barrierefreiheit für Alle?!

„Es existieren in Fulda viele Selbsthilfegruppen und Verbände, die seit Jahrzehnten tolle Arbeit in der Unterstützung von Menschen mit Behinderung leisten, aber ein gemeinsames Auftreten für deren Belange im öffentlichen Raum fehlt bisher fast gänzlich. Unser Hauptziel ist der Abbau bzw. die Verhinderung von Mobilitätsbarrieren in Fulda, die nicht nur Menschen mit Körper- bzw. Sinnesbehinderungen, sondern auch ältere Bürgerinnen und Bürger sowie Eltern mit Kleinkindern an ihrer Teilhabe am öffentlichen Leben hindern“, betont Hanns-Uwe Theele, der 1. Vorsitzende des neugegründeten Vereins. „Unsere Mitglieder sind Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen und sie wissen aufgrund ihrer eigenen Betroffenheit, wo in Fulda Handlungsbedarf besteht.

Deshalb sind wir auch sehr an einer Kooperation mit den zuständigen Ämtern und Gremien interessiert, mit denen wir gerne gemeinsam tragfähige Konzepte erörtern möchten. Schon in der Planungsphase muss auf die Bedürfnisse von Menschen mit körperlicher Behinderung Rücksicht genommen werden, damit spätere kostenintensive Nachbesserungen entfallen.“ Inzwischen haben erste entsprechende Treffen mit Bürgermeister Dr. Wolfgang Dippel, der auch zugleich Behindertenbeauftragter der Stadt Fulda ist, sowie mit Vertreter/innen des Bauamtes und des Ordnungsamtes der Stadt Fulda stattgefunden, die hoffen lassen.

„Was die Teilhabe von Menschen mit körperlicher Behinderung am öffentlichen Leben anbetrifft, so blieben in der Vergangenheit in Fulda die tatsächlichen Bedürfnisse dieser Personen seitens der zuständigen Ämter, Politiker/innen und Gremien unserer Ansicht nach vielfach unberücksichtigt. Es ging meist nur darum, sich im gesetzlichen Rahmen zu bewegen, auch wenn dies für die Betroffenen Ausgrenzung bedeutete“, bedauert Hanns-Uwe Theele. „Das bestätigen auch zahlreiche Anrufe von Fuldaer Bürgerinnen und Bürgern in den letzten Monaten, die unsere Bemühungen positiv hervorheben und uns in unserem Handeln bestärken. Die meisten Anrufe erreichen uns zum Thema Behindertenbeirat, zu der unzureichenden Pflasterung der Fuldaer Innenstadt und den sogenannten „Kundenstoppern“ der Einzelhändler und Gastronomen auf Gehwegen.

Letztere stellen ein erhebliches Hindernis für Menschen mit einer Seh- und/oder Gehbehinderung, aber auch für ältere Menschen oder Eltern mit Kinderwagen dar. Besonders betroffen hat mich in diesem Zusammenhang die Meldung eines Bürgers mit Sehbehinderung gemacht, der sich nicht getraut die Fuldaer Innenstadt aufzusuchen, da ihn sein Weg durch die Löherstraße, Karlstraße, Kanalstraße und Friedrichstraße führen würde und die Fußwege dieser Straßen häufig durch Kundenstopper wie Verkaufsständer, Reklametafeln, Blumenschalen, Preisschilder, Aschenbecherkübel, Kleiderständer usw. zugestellt sind. Da die Werbetafeln der Geschäfte in der Regel vor den Hauswänden positioniert werden, die Menschen mit Sehbehinderung als Orientierungshilfe nutzen, erschweren sie den Betroffenen die Fortbewegung bzw. machen sie teilweise sogar unmöglich.

Ähnlich geht es auch den Menschen mit einer Gehbehinderung oder im Rollstuhl, die vielfach gezwungen sind, sich im Slalom durch die Innenstadt zu quälen“, weiß Hanns-Uwe Theele aus eigener schmerzlicher Erfahrung. „Viele Betroffenen bleiben deshalb oft lieber zu Hause, bevor sie sich diesem Stress aussetzen.“

Die Interessengemeinschaft Fulda ist sich durchaus des Konfliktpotentials bewusst, das die umsatzfördernden Maßnahmen der Einzelhändler und Gastronomen und die Ansprüche von Menschen mit Behinderung auf eine selbstbestimmte Teilhabe am öffentlichen Leben in sich bergen. „Wir wünschen uns einen gemeinsamen Dialog, der alle Beteiligten für die bestehenden Probleme sensibilisieren und zu einem gleichberechtigten Miteinander führen sollte. Es gilt Kompromisse zu finden, die für alle Beteiligten akzeptabel sind“, gibt Hanns-Uwe Theele seiner Hoffnung Ausdruck.

Verstärkte Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Ein zentraler Punkt der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung – seit März 2009 geltendes Recht auch in Deutschland – ist die Forderung nach einem selbstbestimmten Leben und die Verpflichtung zur Barrierefreiheit. So fordert Artikel 19 des Übereinkommens eine unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft. Dieser Artikel führte dazu, dass der Begriff der Inklusion – der Einbeziehung von Anfang an – neben anderen wie z.B. der Barrierefreiheit zu einem der Leitbegriffe des Übereinkommens wurde.

Der Verein Interessengemeinschaft barrierefreies Fulda e.V. hat zum Ziel, dass die UN-Behindertenrechtskonvention in Fulda verstärkt umgesetzt wird. Um dies zu verwirklichen, reicht es nicht aus, dass sich Vereinsmitglieder mit Vertreter/innen der zuständigen Ämter treffen, um darauf hin zu wirken, dass DIN-Normen und Regelwerke auch in Fulda angewendet und umgesetzt werden. Daher fordert die IGbFD e.V. auch die Einrichtung eines Behindertenbeirates, der dem Magistrat der Stadt Fulda bei der Realisierung des Inklusionsgedankens in den verschiedenen städtischen Gremien und Ausschüssen beratend zur Seite stehen soll. In diesem Zusammenhang wurden auch bereits erste Gespräche mit der Liga der Freien Wohlfahrtsverbände bzgl. eines tragfähigen Konzeptes geführt.

Die Mitglieder des IGbFD e.V. sind sich bewusst, dass es, um der jeweiligen individuellen Situation gerecht werden zu können, häufig keine einfachen Lösungen für Menschen mit körperlicher Behinderung gibt, sondern dass diese vielmehr einige Kreativität erfordern. Deshalb will der Verein auch in Zukunft verstärkt den Kontakt zu anderen Organisationen und Verbänden suchen, um gemeinsam praktikable Konzepte bzgl. Barrierefreiheit und Inklusion zu erarbeiten. Der Verein freut sich auf die zukünftige Arbeit zum Wohl der Menschen mit körperlicher Behinderung und hofft auf offene und konstruktive Gespräche mit den verschiedenen Kooperationspartnern.

Alle Personen, Firmen und Organisationen, die die Arbeit des IGbFD e.V. befürworten, sind aufgerufen, sich aktiv zu beteiligen oder die Arbeit des Vereins als Fördermitglied zu unterstützen. Spendenkonto: Sparkasse Fulda, BLZ  530 501 80 , Konto 400 655 48.

Interessengemeinschaft barrierefreies Fulda e.V., Buseckstraße 16, 36043 Fulda, Tel. 0661-8 33 96 00, E-Mail: uwetheele@arcor.de.

 

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