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Wahlgeheimnis ist gewahrt – Lochung dient dem Einsatz einer Wahlschablone für blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler

Frankfurt. Nach einer Mitteilung des Kreiswahlleiters des Vogelsbergkreises, Herrn Siegfried Simon, ist in alle Stimmzettel in Hessen für die am 27.03.2011 gemeinsam mit den Kommunalwahlen durchzuführende Volksabstimmung in die obere rechte Ecke ein Loch gestanzt worden. Hierdurch sollen auch blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler in die Lage versetzt werden, den Stimmzettel ohne fremde Hilfe auszufüllen. Zu diesem Zweck fertigt der Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen e.V. eine Wahlschablone an, welche in allen hessischen Stimmkreisen verwendet werden kann.

Bei der Verwendung von Wahlschablonen durch blinde oder sehbehinderte Wählerinnen und Wähler handelt es sich nach geltendem Recht um ein der Wählersphäre zuzurechnendes Hilfsmittel, welches für die Durchführung der Abstimmung zulässig ist. Kreiswahlleiter Simon weist darauf hin, dass das Wahlgeheimnis durch die landesweit einheitliche Gestaltung der Stimmzettel für die Volksabstimmung gewahrt bleibt.

Nähere Hinweise zur Verwendung der Wahlschablone erhalten Interessierte beim Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e. V., Eschersheimer Landstraße 80, 60322 Frankfurt am Main.

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